Darf meine Tochter in Hotpants in die Schule?

„So gehst du mir nicht in die Schule!“ „Der heutige Elternabend beschäftigt sich mit dem Thema freizügige Kleidung.“ Eltern von pubertierenden Jugendlichen kennen das Problem. Sobald die Temperaturen steigen versucht sich der Nachwuchs auch und gerade in der Schule der Hitze zu erwehren, indem auf möglichst viel Stoff verzichtet wird: Muskelshirt, Flip Flops, kurze Hosen, Miniröcke und vor allem Hotpants werden aus dem Schrank geholt und in der Schule getragen. Und seit Jahren folgt darauf die gleiche Debatte. In Elternhäusern, an Schulen, aber auch in den Kommentarspalten des Feuilletons werden immer wieder dieselben Fragen gestellt: Dürfen die das? Ist das womöglich zu aufreizend und dadurch unterrichtsstörend? Oder sollten die Jugendlichen einfach anziehen können, was sie wollen?

Wenn man diese Fragen verkürzt beantwortet, würde die Antwort lauten: Selbstverständlich dürfen sie das. Wir leben in einem freien Land und Kinder und Jugendliche sollten das anziehen dürfen, was sie wollen, und für das Tragen von Kleidung nicht beschämt und ausgegrenzt werden. Wie so oft ist die ausführliche Antwort etwas komplizierter. Denn zum einen werden Schüler*innen gerade wegen ihrer Kleiderwahl angegangen und vereinheitlichende Kleiderverordnungen wirken dagegen. Zum anderen existieren überall geschriebene und unausgesprochene Kleiderverordnungen, an die wir uns alle halten.

Das häufigste Argument, dass für ein Verbot von Hotpants an Schulen vorgebracht wird, ist daher das von Schule als öffentlicher Raum. Schule ist keine Sommerbar, keine Chill-Out-Zone und auch keine Wohnzimmercouch. Schule ist vielmehr mit einem Arbeitsplatz gleichzusetzen und für die meisten Arbeitsplätze gelten auch (un)ausgesprochene Dresscodes. Bankangestellte beraten ihre Kundschaft nicht in Tank Top und Sandalen und Barrista schäumen Milch für Kaffee gemeinhin nicht in Tarnfleckhosen auf. In bestimmten Bereichen verbietet sich lässige Kleidung schon aufgrund von Sicherheitsbestimmungen. In diesem Zusammenhang sollte es Kindern und Jugendlichen zuzumuten sein, sich für den Schulalltag entsprechend zu kleiden.

Alltag ist jedoch auch eines der Stichworte gegen ein Verbot. Schule ist nämlich auch der Ort, in dem große Teile der sozialen Interaktion von Kindern und Jugendlichen stattfinden und dafür werden gewöhnlich keine Kleiderverordnungen erlassen. Gerade deshalb sollten sie sich in den entprechenden Bildungseinrichtungen auch wohlfühlen. Die Tatsache, dass häufig lediglich Mädchen aufgefordert werden, ihren Körper zu bedecken und sich „angemessen zu kleiden“, weist darüber hinaus auf eine deutliche Geschlechterungerechtigkeit hin. 2015 erging an die Eltern von Schülerinnen und Schülern einer Realschule im baden-württembergischen ein Elternbrief mit folgendem Inhalt:

„In letzter Zeit müssen wir gehäuft feststellen, dass Mädchen der Werkrealschule sehr aufreizend gekleidet sind.“ Und weiter heißt es da: „Wer zu aufreizend gekleidet ist (zum Beispiel bauchfreies Shirt, Hotpants…), der bekommt von der Schule ein großes T-Shirt gestellt, das er/sie sich bis zum Schultagsende anziehen muss.“

Das zuständige Kultusministerium war wenig begeistert: „Die Schule ist nicht berechtigt, die eigene Moralvorstellung zum Gradmesser für eine korrekte Kleidung zu machen“

Das ist korrekt. Schule ist in Deutschland Ländersache. Die Bundesländer überlassen es bislang den einzelnen Schulen, wie sie mit diesem Thema konkret umgehen wollen. Im Gegensatz zu Privatschulen, die Dresscodes erlassen können, steht es öffentliche Schulen lediglich frei, Maßnahmen gegen Störungen des Schulbetriebs zu ergreifen. Aber in beiden Fällen sollten die Verordnungen für alle gelten. Wenn stets nur der teilentblößte Körper von Mädchen als Problem ausgemacht wird, kann das schwerwiegende Auswirkungen auf das Selbstwertgefühl der Betroffenen haben und ist daher nicht zu akzeptieren. Nackte Mädchenarme und -beine sind nicht anders zu kritisieren als die von Jungen. Entweder hat Schule ein Problem mit knapper Bekleidung oder nicht.

So sinnvoll es ist, mit Kindern und Jugendlichen Außenwirkung ihrer Bekleidung in verschiedenen Zusammenhängen zu thematisieren, so übergriffig ist die spezielle Problematisierung der äußeren Erscheinung von Mädchen. Im Spannungsfeld zwischen der individuellen Freiheit, sich so zu kleiden wie man möchte, und dem Bildungsauftrag der Schule, der nur in einem geregelten Rahmen erfüllt werden kann, ist es wichtig genau hinzuschauen. Regeln für das Miteinander in Bildungseinrichtungen sind unerlässlich. Wenn sie aber beinahe ausschließlich nur auf Mädchen, dann ist das Ausdruck und Ansporn für eine Gesellschaft, in der Mädchen ohnehin schon alle 30 Minuten überprüfen, ob womöglich etwas mit ihrem Aussehen nicht stimmt. Dann wird auch und gerade in Schulen unser gesellschaftlicher Anspruch auf Gleichberechtigung und Fairness nicht eingelöst.

Zum Weiterlesen:
Bauchfrei und Kopftuch – Eingriffe in die körperliche Autonomie von Mädchen* – ufuq.de