Der Deutsche Werberat braucht Hilfe

Die Pinkstinks Kampagne für ein Verbot von sexistischer Werbung ist äußerst erfolgreich. Täglich kommen neue Unterschriften hinzu und fast jede Woche begrüßen wir ein weiteres Mitglied des Deutschen Bundestags, das unser Anliegen unterstützt. Kein Wunder also, dass der Deutsche Werberat langsam nervös wird und sich nun eifrig bemüht, die eigene Arbeit sichtbar zu machen.

Ende März verschickte er deshalb eine Pressemitteilung, wonach im ersten Quartal 2015 gleich vier Unternehmen gerügt wurden, die Frauen und ihre Körper auf degradierende Art und Weise als Blickfang in ihrer Werbung benutzen. Bei den vier Motiven handelt es sich um:

In allen vier Fällen zeigten sich die Unternehmen trotz Beanstandung ihrer Werbung durch den Deutschen Werberat uneinsichtig. Wenn es nach der Geschäftsführerin Julia Busse geht, sind dies bedauerliche Einzelfälle:

”Diese vier uneinsichtigen Unternehmen sind die Ausnahme, denn angesichts einer Durchsetzungsquote von 93 Prozent im 1. Quartal 2015, in denen der Werberat Unternehmen zur Änderung oder Absetzung ihrer Werbung anhalten konnte, sind diese vier ein Randphänomen.“

Wir von uns Pinkstinks könnten uns also gemütlich zurücklehnen. Der Werberat hat schließlich alles unter Kontrolle, oder? Schön wär’s.

Konfuse Richtlinien, konfuse Entscheidungen

Selten können wir bei Pinkstinks bereits im Vorfeld sagen, ob der Werberat eine Werbung beanstanden wird oder nicht. Schuld daran sind die vagen Verhaltensregeln, die der Werberat bei seinen Entscheidungen zugrunde legt. So findet der Werberat die Werbung von Radio EINS sexistisch, die Werbung von Radio Bob hingegen nicht. Warum das so ist, erschließt sich uns bis heute nicht.

Radio Eins und Radio Bob

Wir sind auch schon gespannt, was der Werberat dann zu diesem neuen Motiv von Radio Bob sagen wird.

Unternehmen halten sich nicht an freiwillige Vereinbarungen

Sollte der Deutsche Werberat ein Motiv beanstanden, kann das betroffene Unternehmen immer noch eine Rüge entgehen. Es muss dazu nur erklären, das entsprechende Motiv nicht weiter zu verwenden. Das passiert relativ häufig bei den von uns eingereichten Beschwerden. Zuletzt bei einer Internetwerbung der Preis24 GmbH für das iPhone 5s. Am 25. März schrieb uns der Deutsche Werberat:

„Nachdem der Werberat das Unternehmen über die Beanstandung informiert hat und auch darüber, dass bei Nichtänderung bzw. Weiterschaltung der Werbung eine öffentliche Rüge erfolgen wird, hat es erklärt, das Motiv künftig nicht mehr einzusetzen. Der Werberat wird daher keine öffentliche Rüge aussprechen; die Angelegenheit ist hiermit erledigt“.

Das Problem: Die Angelegenheit ist noch lange nicht erledigt. Auch zwei Wochen später verwendet Preis24 das beanstandete Motiv weiterhin auf ihrer Internetseite.

Preis24

Rügen haben keine Konsequenzen

Mit einer öffentlichen Rüge sind keine weiteren Sanktionen verbunden. Das gerügte Unternehmen kann das Motiv weiter verwenden und muss auch keine finanzielle Strafe befürchten. Das Abschreckungspotential ist dadurch gleich null. Das beste Beispiel dafür ist die Brauerei Altenburger, die seit Jahren ein sexistisches Werbemotiv nach dem anderen veröffentlicht. Vergangenes Jahr wurde es dafür erstmals vom Deutschen Werberat gerügt:

„Zunächst zeigte sich die Brauerei uneinsichtig, erklärte sich dann aber bereit, von der Verwendung des beanstandeten Motivs in Zusammenhang mit einem anstehenden Sommergewinnspiel abzusehen. Das Unternehmen konnte sich jedoch nicht dazu durchringen, auf die Plakatwerbung komplett zu verzichten und wollte vereinzelte Schaltungen im regionalen Bereich nicht ausschließen.“

Was hat sich seitdem getan? Hat die Brauerei die Kritik angenommen und verzichtet nun auf sexistische Werbung? Schön wär es. Wer die Seite des Unternehmens besucht, findet dort aktuell unter anderem folgende Kampagnenmotive:

Altenburger

Für ein Verbot von sexistischer Werbung

Der Werberat funktioniert nicht. Deshalb brauchen wir das von uns geforderte gesetzliche Verbot von sexistischer Werbung. Nur so kann sichergestellt werden, dass klare Richtlinien entstehen, was in der Werbung erlaubt und verboten ist. Und wer sich nicht daran hält, muss dann mit empfindlichen finanziellen Strafen rechnen.

Du kannst uns helfen, dieses Ziel zu erreichen. Unterschreibe jetzt die Petition für ein Verbot von sexistischer Werbung und spende für die damit verbundene Kampagne.

Jacob Fricke