Der Fall Dieter Wedel

Dieter Wedel also. Mit dem Artikel im ZEITmagazin und den darin beschriebenen Vorwürfen gegen den Regisseur, hat die #MeToo Debatte hat in Deutschland einen Namen und ein Gesicht bekommen. Einige finden, dass es wichtig und unumgänglich ist, Dinge und Personen beim Namen zu nennen. Andere wittern eine Hexenjagd, wähnen den Rechtsstaat in Gefahr und sprechen in diesem Zusammenhang von „Ächtung auf Zuruf„.

Tatsächlich ist die Berichterstattung zu diesem Fall so bemerkenswert wie symptomatisch und aus diesem Grund wollen wir sie uns einmal etwas genauer anschauen. Und zwar nur die Berichterstattung. Denn über den Wahrheitsgehalt einzelner Aussagen können wir nicht befinden und über Schuld und Unschuld allenfalls spekulieren – was wir nicht tun werden. Stattdessen konzentrieren wir uns auf den Umgang mit dem Fall. Wie wird darüber berichtet, was wird kolportiert, welche Positionen vertreten. Zu den erhobenen Vorwürfen lassen sich prinzipiell drei Strömungen ausmachen: Zustimmung, Ablehnung, Forderung nach differenzierterer Zustimmung oder Ablehnung. Letzteres erscheint angebracht, wenn man sich anschaut, wie selbst ein ausgewogener Text durch die Überschrift Unser Weinstein? in Schieflage gerät. Gerade weil es bei Übergriffen und Missbrauch immer auch um Macht geht, sollte man die zugrundeliegenden Machtstrukturen genau analysieren – die sich auch dann noch unterscheiden, wenn sie beide sexualisierter Gewalt Vorschub leisten.

Noch angebrachter wirkt die Forderung allerdings angesichts der heftigen Verbalausfälle, zu denen sich einige aus der Gruppe derjenigen versteigen, die am konsequentesten auf die aufrechtzuerhaltende Unschuldsvermutung hinweisen.

Von Hyänen ist die Rede, vom Mob, von Furien und derlei mehr. Es gehe um eine „mediale Hinrichtung am Medienpranger“. Flankiert werden diese Aussagen von leider immer noch allzu üblichen  terminologischen Fehlleistungen wie „Sex-Attacke“ und den reflexartigen Beteuerungen des Wohlverhaltens des mutmaßlichen Täters. Unter anderem durch den Bürgermeister von Bad Hersfeld, der zu Protokoll gibt:

„Ich habe keinen Anlass, an der Glaubwürdigkeit von Dieter Wedel zu zweifeln. Er genießt unser vollstes Vertrauen. Im Zusammenhang mit den gegen ihn erhobenen Vorwürfen fühle ich mich an eine Hexenjagd erinnert.“

Womit er seine eigentlich zutreffende Feststellung, dass man jetzt noch keine Bewertungen abgeben sollte, ad absurdum führt und zugleich zwei zentrale Fragen aufwirft.
Erstens: Was hat das bitteschön mit den erhobenen Vorwürfen zu tun?

Zweitens: Was ist denn die Alternative zu dieser angeblichen Hexenjagd? Worin bestehen sinnvolle Verfahrensweisen in einer solchen Situation? Sicher nicht darin, der ZEIT eine mediale Hinrichtung vorzuwerfen, die den Stand der Dinge mit der Überschrift Frauen werfen Dieter Wedel sexuelle Übergriffe vor, er dementiert benennt. Und auch sicher nicht darin, Menschen das Recht abzusprechen, nach der Verjährung von Straftatbeständen mit ihrer Geschichte an die Öffentlichkeit zu gehen. Es ist nicht die Aufgabe von mutmaßlichen Opfern, nur solche Aussagen zu tätigen, deren Richtigkeit verifizierbar ist. Ebenso wenig ist es die Aufgabe von mutmaßlichen Tätern, sich selbst zu belasten.

„Wenn es ein Opfer nicht schafft, binnen immerhin 20 Jahren solche Vorwürfe amtlich geltend zu machen, muss und darf irgendwann Schluss sein“ schreibt die Gerichtsreporterin Gisela Friedrichsen und verweist darauf, dass die Verjährungsfrist dem Rechtsfrieden diene. Dabei entgeht ihr allerdings, dass ein mutmaßliches Opfer keineswegs dem Rechtsfrieden zu dienen hat. Es hat nicht die Pflicht, mit der Verjährungspflicht zu verstummen. Es muss sich auch nicht bescheiden oder zufrieden geben. Und schon gar nicht braucht es die Reputation eines mutmaßlichen Täters mildernd in Betracht zu ziehen. Dass die Koreanerin Lee Ok-Seon beispielsweise sechs Jahrzehnte lang über die Verbrechen geschwiegen hat, die ihr als sogenannte „Trostfrau“ durch japanische Soldaten angetan wurden, macht ihre Schilderungen weder unglaubwürdiger, noch gibt es irgendjemandem das Recht, ihr den Mund zu verbieten. Schließlich wird den mutmaßlichen Tätern ja auch nicht verwehrt, die ihnen zur Last gelegten Taten zu bestreiten.

Mit der Täterbenennung durch Opfer von Gewalttaten muss überhaupt nicht Schluss sein. Das Gegenteil trifft zu. Den Anspruch darauf, erlittenes Unrecht ans Licht zu bringen, verwirkt man nicht.
Der wiederholt verbreitete Hinweis darauf, dass eine etwaige Falschbeschuldigung Karriere und Leben des Beschuldigten beschädigen oder gar zerstören kann, ist allerdings ebenfalls zutreffend. Weil beides stimmt, muss die Debatte so offen wie möglich geführt werden. Zugleich braucht es wesentlich mehr Optionen, dem Problem beizukommen. Gerade erst hat die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes eine Beschwerdestelle der Filmbranche gefordert. Das bedeutet nichts anderes, als dass sie bislang noch nicht existiert. Also noch einmal: Welche Möglichkeiten haben denn Opfer? Außer gar nicht oder nur mit viel Überwindung zur Polizei gehen zu können, weil ihnen ein mächtiger, einflussreicher Mann Gewalt angetan hat? Oder sich erst dann der Presse anzuvertrauen, wenn sie die Kraft dazu aufbringen können und den Eindruck haben, Gehör zu finden. Von einer höheren Sensibilisierung, von einem Mehr an Kontrolle und niedrigschwelligen, geschulten Anlaufstellen profitieren alle. Auch die Opfer von Falschbeschuldigungen.

Der eigentliche Medienskandal in diesem Fall ist die gespielte Entrüstung darüber, dass die mutmaßlichen Opfer den Weg über die Presse gegangen sind und die Presse sich der Sache angenommen hat. Der eigentliche Medienskandal sind Artikel wie dieser hier in der Stuttgarter Zeitung, in dem heischend darüber geschrieben wird, dass Wedel 6 Kinder von 6 Frauen hat, früher in Dreiecksbeziehungen lebte und offen seine Polyamorie bekundete (Auch an dieser Stelle stellt sich die gleiche Frage wie oben: Was hat das damit zu tun, dass er womöglich zu Recht der Vergewaltigung bezichtigt wird?), um dann zum Schluss zu behaupten, „der Fall Wedel sei ein klassisches Beispiel für Vorverurteilung, für Medientribunale“. Oder eben jene Artikel, die mutmaßlichen Opfern von sexualisierter Gewalt nichts anderes anzubieten haben als Desinteresse und Verächtlichmachung.

Wer sexuelle Gewalt anklagen will, mag neue Taten anzeigen.“ ist im Tagesspiegel zu lesen. Angesichts solcher Aussagen muss wohl davon ausgegangen werden, dass in der Vergangenheit unglaublich viel für die Opfer sexualisierter Gewalt getan wurde.

Es ist eben nur nicht wahr.

Beitragsbildquelle: Wikimedia Commons