Gleichberechtigung fängt mit Fragen an – in der feministischen Sprechstunde
»Die feministische Sprechstunde« ist unser Videoformat – für alle, die Fragen haben oder zuhören und dabei neue Perspektiven entdecken wollen. Das Prinzip ist einfach: Du schickst uns, was dich beschäftigt. Wir bringen es vor die Kamera: mit klugen Expert*innen, ehrlichen Antworten, persönlichen Einblicken und alltagsnahen Tipps.
PINKSTINKS x Feminist Law Clinic: Zusammen mit den Rechtsexpert*innen der Feminist Law Clinic liefern wir dir Infos zum Thema rechtliche Sicherheit. Damit du dich sicherer fühlst – und sicherer bist.
Wissen bedeutet Handlungsmacht
Hinweis: Die Informationen auf dieser Seite geben dir einen ersten Überblick. Sie ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Eine kostenlose Rechtsberatung bekommst du z.B. bei der Feminist Law Clinic.
Gewalt hat viele Gesichter. Und: Gewalt kann uns alle treffen. Schuld daran sind allein die Täter*innen. Somit ist es unser gutes Recht, diese anzuzeigen. Denn nur, wenn wir eine Anzeige erstatten, können die Täter*innen juristisch zur Verantwortung gezogen werden. Außerdem kann eine Anzeige helfen, das Gefühl der Ohnmacht zu überwinden, das Gewalt oft auslöst: Indem wir eine Anzeige erstatten, werden wir aktiv und holen uns einen Teil der Kontrolle zurück, die uns in der Gewaltsituation genommen wurde.
Klar ist aber auch: Gewalt zu melden, kann viel Kraft kosten. Insbesondere, wenn wir z. B. mit den emotionalen Folgen des Erlebten kämpfen oder fürchten, dass uns nicht geglaubt wird. Viele Menschen scheuen außerdem den Gang zur Polizei bzw. Staatsanwaltschaft, weil sie nicht wissen, was sie dort erwartet. Hier wollen wir Abhilfe schaffen und dir Wissen an die Hand geben. Damit du auf Basis dessen selbstbestimmt entscheiden kannst, ob, wie und wann du eine Anzeige erstatten möchtest.
Der Großteil der Gewalttaten wird nie angezeigt. Besonders niedrig ist die Anzeigenquote bei sexualisierter Gewalt und Gewalt in Partner*innenschaften.
Gewalt kann uns alle treffen. Die Schuld dafür tragen ausschließlich die Täter*innen. Schämen müsste sich also, wer Gewalt ausübt – nicht, wer sie erleidet. In der Realität ist es jedoch meist andersherum: Betroffene schämen sich für das, was ihnen angetan wurde. Diese Scham ist einer der Gründe, warum der Großteil der Gewalttaten nie angezeigt wird. Ein weiterer Grund ist die Unsicherheit darüber, was Betroffene bei der Polizei erwartet. Hier setzt unser Reel an: Wir geben dir Wissen an die Hand, damit du selbstbestimmt entscheiden kannst, ob du eine Anzeige aufgeben möchtest.
PINKSTINKS und die Rechtsexpert*innen der Feminist Law Clinic erklären dir,
→ was eine Anzeige ist.
→ wie du eine Anzeige aufgibst.
→ ob du jemanden mitnehmen darfst.
→ wo du (juristische) Unterstützung findest.
Quelle: Dunkelfeldstudie „Lebenssituation Sicherheit und Belastung im Alltag (LeSuBiA)“, S. 12 (Abrufbar unter bka.de).
Auf einen Blick
Wie erstatte ich eine Anzeige?
- Mit einer Anzeige meldest du den Behörden, dass möglicherweise eine Straftat passiert ist.
- Eine Anzeige kannst du schriftlich, telefonisch, persönlich bei der Staatsanwaltschaft und Polizei stellen oder online über die sogenannte Online-Wache.
- Es besteht keine Pflicht zur Anzeige. Das heißt: Du allein bestimmst, ob und wann du eine Anzeige erstattest. Aber: Hast du sie erstmal erstellt, kannst du sie nicht mehr zurücknehmen.
- Falls du Beweise (z.B. Chat-Nachrichten, Fotos oder die Namen von Zeug*innen) hast, kannst du sie zur Polizei mitbringen.
- Nach der Anzeigenerstattung wird die Polizei dich vernehmen: Sie wird dich fragen, was du erlebt und wahrgenommen hast. Es ist wichtig, dass du die Wahrheit sagst. Selbst wenn es unangenehm ist. Gleichzeitig gilt: Deine Erinnerungen müssen nicht lückenlos und perfekt sein, damit dir geglaubt wird.
- Du kannst darum bitten, von einer bestimmten Person, beispielsweise einer Beamtin, vernommen zu werden. Und: Selbstverständlich kannst du jederzeit Fragen stellen.
- Bei manchen Delikten (z.B. Beleidigung, Körperverletzung und Sachbeschädigung) musst du zusätzlich zur Anzeige einen Strafantrag stellen. Damit erklärst du ausdrücklich, dass du eine Strafverfolgung wünscht. Einen Strafantrag musst du innerhalb von drei Monaten nach Anzeigenerstattung stellen. Du kannst ihn jederzeit zurücknehmen.
- Du darfst Vertrauenspersonen mitnehmen zur Polizei, also z.B. Freund*innen oder Berater*innen. Diese dürfen allerdings evtl. nicht bei dir bleiben, während du vernommen wirst. Ganz im Gegensatz zu einem Rechtsbeistand. Wir empfehlen dir deshalb, die Aussage zusammen mit eine*r Anwält*in zu machen. Allgemein gilt: Geh bitte nicht allein zur Polizei. Du musst diese Situation nicht allein bewältigen.
Du hast sexualisierte Gewalt erlebt?
Du musst sexualisierte Gewalt nicht allein bewältigen!
Bei der Feminist Law Clinic findest du Infos dazu, welche rechtlichen Schritte, du nach einem sexuellen Übergriff gehen kannst.
Weitere Organisationen und Expert*innen, die dir bei sexualisierter Gewalt emotional unterstützend zur Seite stehen, findest du in der PINKSTINKS Anlaufstellen-Datenbank.
Vertrauliche Spurensicherung
Nach einem Übergriff kannst du eine vertrauliche Spurensicherung (VSS) in Anspruch nehmen.
Die VSS ermöglicht eine medizinische Untersuchung und beweissichernde Dokumentation – ohne dass Du sofort Anzeige erstatten musst.
Eine Übersicht der Krankenhäuser und Beratungsstellen, die VSS anbieten, findest Du hier.
Du bist nicht allein: Beratung durch die Feminist Law Clinic
Du hast noch Fragen? Bei der Feminist Law Clinic bekommst du kostenlos organisatorische Unterstützung. Wende dich gerne an sie, wenn du dir unsicher über rechtliche Abläufe bist, Fragen rund um eine mögliche Anzeige hast oder eine sensible Erstberatung suchst. Das Ziel ist es, dir den Rücken zu stärken, dich über deine Rechte aufzuklären und dich bestmöglich zu unterstützen.
Bei Bedarf kann dir die Feminist Law Clinic spezialisierte Anwält*innen empfehlen, die dir beratend und schützend zur Seite stehen.
Feminist Law Clinic
Folgende Links führen dich auf eine andere Website
- Zur kostenlosen Beratung
- Empfehlungen für Anwält*innen
- Schnelle Hilfe im Notfall
- Weitere Hilfreiche Tipps zu unterschiedlichen Themen findest du auf dem Blog
Disclaimer
Wenn wir von Frauen und Männern sprechen, beziehen wir uns auf strukturelle gesellschaftliche Rollen, die weiblich und männlich gelesene Personen betreffen. Gleiches gilt für die Adjektive »weiblich« und »männlich«. In vielen Statistiken und Studien wird leider noch immer oft nur zwischen Frau und Mann differenziert.
Wichtig
Die Informationen auf dieser Seite geben dir einen ersten Überblick. Sie ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.
PINKSTINKS bietet keine rechtliche Beratung an.
Wenn du auf der Suche nach einer kostenlosen Rechtsberatung bist, wende dich z.B. an die Feminist Law Clinic.