Gewalt gegen Frauen wird oft erst dann öffentlich, wenn es zu spät ist – das macht es so schwer, etwas dagegen zu tun. Familienanwältin Christina Clemm erzählt in ihrem Buch „AktenEinsicht“ Geschichten von Frauen, die körperlicher und sexualisierter Gewalt ausgesetzt waren. Sie vermittelt erschütternde und aufrüttelnde Einsichten in dieses alltägliche und doch tabuisierte Phänomen, zeigt auf, wie Justiz und Polizei in diesem Bereich arbeiten. Christina Clemm und der Verlag Antje Kunstmann haben Pinkstinks einen Auszug aus dem Buch zur Verfügung gestellt, den wir gekürzt veröffentlichen.
Warnung: Im folgenden Text werden Gewaltvorgänge geschildert.
Wir haben intern bei Pinkstinks kontrovers darüber diskutiert, ob wir den Text veröffentlichen sollen oder nicht. Wir haben uns dafür entschieden, weil wir denken, dass es wichtig ist, die brutale Realität, über die viel zu selten geredet wird, zu zeigen und auch aufzuzeigen, wo Opfer im Stich gelassen werden.
Im Anschluss an den Text haben wir Beratungs- und Hilfsangebote für Betroffene aufgelistet.
Eva H.
(…)
Drei Jahre nach ihrer Scheidung von Martin hat sie ihren fünften Freund. Roland heißt er, und Eva H. ist schwanger von ihm. Roland, der werdende Vater, hat sie erstmalig in der Schwangerschaft geschlagen. Unter keinen Umständen will er ein Kind. Als er sie schließlich in den Bauch tritt, gibt es für Eva H. kein Hinnehmen mehr, kein Verzeihen. Dieses Kind soll ohne Gewalt aufwachsen.
Das Risiko für Frauen, Opfer von Partnerschaftsgewalt zu werden, ist am höchsten kurz nach der Heirat, während der Schwangerschaft, solange das Kind unter einem Jahr ist und wenn sie dem Partner offenbaren, dass sie sich trennen möchten. Dass Frauen in ihrem Leben mehrfach viktimisiert werden, also mehrfach Opfer von Straftaten werden, ist traurige Regel, nicht Ausnahme. Dabei sind Frauen, die in Kindheit und Jugend Gewalt zwischen den Eltern miterlebt haben, später doppelt so häufig von Gewalt durch den (Ex-)Partner betroffen als Frauen, die dies nicht erleben mussten. Frauen, die selbst in Kindheit und Jugend häufig oder gelegentlich Gewalt durch Erziehungspersonen erfahren haben, sind sogar dreimal so häufig wie unvorbelastete Frauen von späterer Partnerschaftsgewalt betroffen.6
Diesmal soll es anders sein, sie will es schaffen. Allein. Eva H. gibt das Trinken auf, sie will noch einmal ganz von vorne anfangen. Es gibt Hoffnung und ein neues Leben in ihr, auf das sie sich freut.
Sie geht regelmäßig zu einer Frauenberatungsstelle, macht eine Therapie. Sie erfährt, dass gewalttätige Männer häufig ihren schwangeren Frauen in den Bauch treten, dass sie nicht allein ist, dass es Hilfe geben und sie sie annehmen kann, ohne dass ihr das Kind weggenommen wird. Dass es sich lohnt, für sich und die Kinder zu kämpfen, dass sie Perspektiven hat.
Roland verfolgt sie, bedroht sie, stellt ihr nach. Kein Tag ohne Anruf, ohne Nachrichten, sei es mit Farbe auf dem Bürgersteig, mit einem Blumenstrauß im Fahrradkorb, mit einer toten Ratte im Briefkasten, mit Beschimpfungen auf dem Anrufbeantworter, mit Liebesschwüren per SMS.
Eva H. zeigt sich unerschrocken, seine Morddrohungen nimmt sie dennoch ernst. Sie zeigt ihn an, unzählige Male. Sie geht auf Anraten der Polizei zum Familiengericht und bekommt eine Gewaltschutzverfügung, Roland darf ihr nicht mehr näher als fünfzig Meter kommen, ihr keine Nachrichten mehr zukommen lassen, sich nicht näher als hundert Meter der Wohnung nähern. Es ist ihm egal. Die Polizei sucht ihn, führt eine individuelle Gefährderansprache mit ihm durch. Auch dies ist ihm egal. Eva H. zeigt ihn weiter an, macht einen Selbstverteidigungskurs, fragt die Polizei nach einem Haftbefehl, mehrfach. Diese versucht es gar nicht erst bei der Staatsanwaltschaft, die einen Haftbefehl beantragen könnte: »Da muss schon noch etwas mehr passieren, als nur zu drohen, Frau H. Tut uns leid. Aber wir haben ihn im Blick! Hunde, die bellen, beißen nicht. Machen Sie sich keine Sorgen.«
Die mittlerweile im sechsten Monat schwangere Eva H. ist tapfer, lässt sich von Rolands Bedrohungen von ihrem neuen Weg nicht abbringen, gewinnt neue Freundinnen und mit der Zeit sogar wieder ein sehr enges Verhältnis zu Ada. Langsam bahnt sie mit Hilfe der Sozialarbeiterinnen auch den Kontakt zu den drei Kleinen an, trifft sich mit ihnen. Martin kann das nicht verhindern. Eva H. sucht sich eine neue Wohnung, lässt die Adresse beim Einwohnermeldeamt sperren, und als sie diese endlich beziehen kann, lädt sie alle Menschen aus ihrem neuen Leben ein und auch die Kinder. Tagelang kocht sie, backt, richtet die Wohnung her. Es ist ein schönes Fest. Das letzte Fest.
»Ich werde nie, nie in meinem Leben, wie lange es auch sein wird, nie werde ich den Moment vergessen, als ich die Wohnungstür meiner Mutter öffnete«, sagt Ada.
Etwas war anders, dem Impuls wieder zu gehen, ist sie nicht gefolgt. Angst schnürte ihr die Kehle schon zu, bevor sie es sah, bevor sie ihre Mutter sah. Kurz dachte sie noch: »Seltsam, dass Mama um die Uhrzeit schläft. Auf dem Sofa. Sie hätte doch anrufen können, wenn sie krank ist.« Aber eigentlich, je öfter sie die Szene durchspielte, eigentlich hatte sie sofort die merkwürdig verdrehte Haltung gesehen. Sie ging zu ihr und sah die offenen Augen. »Hey Mama, ich dachte du schläfst, habe ich noch gesagt, habe sie geküsst, wie ich es immer mache. Habe kurz einfach so getan, als sei alles in Ordnung, wo ich doch wusste, dass nichts in Ordnung war. Sie war kalt, wie eine Puppe, wie ledernes Plastik fühlte es sich an.«
Alles, was geschah, nachdem Ada die Polizei gerufen hat, ist verschwommen. Sie weiß nur noch, wie sie zu trinken begonnen hat. Schnaps. Eva H.s Notreserve und Mahnung.
Als Ada Eva H. gefunden hat, war sie schon mindestens
24 Stunden tot. Ada kam, weil sich ihre Mutter zwei Tage nicht bei ihr gemeldet
hatte. Sonst rief sie täglich an.
Zunächst stand Ada unter Verdacht. Sie wurde festgenommen, dem Haftrichter vorgeführt. Als sie nüchtern war, glaubte man ihr und brachte sie in die Psychiatrie. Zwei Tage später wurde Roland festgenommen.
Die Spurensicherung stellte fest, dass Eva H. Roland die Tür geöffnet haben muss. Jedenfalls fanden sich keine Aufbruchspuren. Laut Gerichtsmedizin wurde Eva H. wahrscheinlich irgendwann betäubt. Es könne davon ausgegangen werden, dass sie bewusstlos gewesen sei, als sie getötet wurde, jedenfalls gab es keinerlei Spuren eines Kampfes. Gestorben sei sie offenbar auf dem Sofa, sie sei mit einem Kissen erstickt worden. In ihrer Lunge fanden sich Faserspuren des selbstgestrickten Wollbezugs des Kissens, das neben ihr auf dem Sofa gefunden worden war. Ada hatte es ihr drei Monate zuvor geschenkt – ihre allererste Handarbeit. Eva H. hatte sich so gefreut. Nun war sie damit erstickt worden. Überall im Wohnzimmer fanden sich Rolands Fingerabdrücke. Fingerabdrücke im Bad gab es nicht.
122 Frauen wurden im Jahr 2018 von ihren Ex-Partnern getötet. Vielen Fällen ging Stalking voraus und vielen zahlreiche vergebliche Versuche der Betroffenen, von den Behörden Hilfe zu bekommen.7
Zeitungen berichten darüber, wenn eine Frau von ihrem Mann umgebracht wurde. Von Mord schreiben viele nur, wenn die Täter als weniger deutsch identifiziert werden als die Opfer, sonst nennen sie es gern »Familiendrama«.
Auch juristisch werden die Taten selten als Mord gewertet, oft nicht einmal als Totschlag.
Häufig werden die Täter wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt. Gerade dann, wenn der Tötung massive häusliche Gewalt vorausgegangen ist. Denn einem Mann, der seine Frau mehrfach krankenhausreif geschlagen hat, kann aus Sicht der Rechtsprechung selten nachgewiesen werden, dass er diesmal mehr wollte, als sie zu verletzen. Es mangelt dann am Vorsatz, dem Willen also, die Frau zu töten.
Deutschland ist bei der Bekämpfung von Femiziden, also der Tötung von Frauen und Mädchen aufgrund ihres Geschlechts, immer noch äußerst rückschrittlich.8 Auch wenn einige Fraueninitiativen immer lauter werden, weigert sich die Bundesregierung immer noch, überhaupt den Begriff der Femizide und damit das spezifische Problem anzuerkennen, was dazu führt, dass auch keine spezifischen Erkenntnisse und Präventionsmaßnahmen ergriffen werden.9
Ada ist seit fünf Monaten in der Klinik, als die Medikamente etwas niedriger dosiert werden können und sie beginnt, sich wieder auf die Realität einzulassen.
(…)
Ada erzählt der Anwältin von dem Leben ihrer Mutter, wenn sie im Klinikpark spazieren gehen.
Sie kennt die gesamte Ermittlungsakte, die ihr die Anwältin kopiert hat, auswendig, jedes Detail. Nur den Obduktionsbericht hat sie nicht, das hat ihr die Anwältin in Absprache mit der Therapeutin ausgeredet und Ada nur den Inhalt berichtet. Ada hat auch die einschlägigen Strafparagraphen gelesen und sich damit auseinandergesetzt. Sie ist überzeugt davon, dass Roland aus niedrigen Beweggründen gehandelt hat, auch heimtückisch. Dass Mörsch ein Mörder ist. Auch dafür soll die Anwältin kämpfen. Für eine Verurteilung wegen Mordes, lebenslang habe er verdient, sagt sie immer wieder. Sie ist davon überzeugt, dass Mörsch die Tat von langer Hand geplant und kaltblütig ausgeführt hat.
Mörsch wird wegen Totschlags angeklagt.
Nach dem Strafgesetzbuch begeht jemand einen Totschlag, wenn er oder sie einen anderen Menschen vorsätzlich tötet. Die Folge einer Verurteilung ist eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren. Wenn ein Mordmerkmal hinzukommt, dann ist es juristisch ein Mord, der stets mit lebenslanger Haft verurteilt werden muss. Nach dem Strafgesetzbuch gibt es verschiedene Mordmerkmale, die alle die besondere Verwerflichkeit darstellen sollen.
Eines der Merkmale ist die Heimtücke, ein anderes der sogenannte niedrige Beweggrund. Heimtückisch handelt, wer die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers ausnutzt, niedrig ist ein Beweggrund, der »sittlich auf tiefster Stufe steht, besonders verwerflich und geradezu verachtenswert ist«.
Dies lässt viel Interpretationsspielraum, der durchaus unterschiedlich gefüllt werden kann. So wurde das Motivbündel eines Ehemannes etwa, der seine Frau erstochen hatte, nicht als niedrig bewertet. Denn er habe begründeten Anlass zur Eifersucht gehabt. Er habe erkannt und Angst gehabt, nunmehr endgültig von seiner Ehefrau verlassen zu werden, und sei enttäuscht und verzweifelt gewesen über das unwiderrufliche Ende seiner bisherigen Lebens- und Familienverhältnisse.10 Das Mordmerkmal der Heimtücke bei Femiziden wird oft verneint, da das Opfer aufgrund der vorerlebten Gewalt stets mit einem neuen Angriff rechnen musste und deshalb nicht arglos ist.
Frauen hingegen, die den sogenannten Haustyrannen töten, erfüllen eher die Mordmerkmale. Oft wird ihr Handeln als heimtückisch bewertet, denn der misshandelnde Ehemann musste nicht damit rechnen, dass sich die vorher oft wehrlose Frau irgendwann entschließen könnte, ihn im Schlaf zu erschießen, mit dem Essen zu vergiften, ihn mit dem Messer von hinten zu erstechen. Eine fragwürdige Argumentation, die zwar juristisch korrekt, im Ergebnis aber nicht hinnehmbar ist.
Die Rechtsprechung versucht seit Jahren, dieser offenkundigen Ungerechtigkeit eine sogenannte Rechtsfolgenlösung entgegenzusetzen, also das Abweichen von der unbedingt zu verhängenden lebenslangen Freiheitsstrafe zu einer sogenannten zeitigen Freiheitsstrafe.
Mörsch hatte im Ermittlungsverfahren seine Verteidigerin eine Einlassung vortragen lassen, die gut mit dem Akteninhalt zusammenpasste. Wie in allen Verfahren wegen vollendeter Tötungsdelikte fehlt die wichtigste Aussage, die Aussage des Opfers über das Geschehen, was einen erheblichen Einlassungsspielraum mit sich bringt.
Mörsch ließ mitteilen, dass er zu Eva H. gefahren sei, um sich mit ihr zu versöhnen. Entsprechende SMS fanden sich auf seinem Handy. Er wollte ihr sagen, dass es in Ordnung sei, wenn sie das Kind bekomme, und er sich kümmern werde, wenn sie es wolle. Sie habe ihm geglaubt und ihn hereingelassen. Freiwillig, selbstverständlich freiwillig. Sonst wäre er wieder gegangen. Erst sei sie ganz freundlich gewesen, sie hätten sich ausgesprochen. Er habe sich entschuldigt, habe um Verzeihung gebeten. Kurz dachte er, dass alles gut werde. Aber plötzlich, er könne sich bis heute nicht erklären weshalb, habe sie auf ihn eingeschimpft. Dies kenne er auch von früher, ihre plötzlichen Stimmungsänderungen, nicht vorhersehbar, brutal manchmal, äußerst verletzend. Das könne sich wahrscheinlich niemand vorstellen, der es nicht erlebt habe. Aber sie sei nicht die nette freundliche Eva H. gewesen, von der ihre Freundinnen berichten würden. Die würden sie alle nicht wirklich kennen. Sie habe ganz andere Seiten gehabt. Ada wisse das, sie kannte ihre Mutter und ihre Wutausbrüche sicherlich am besten. Sie wisse schon, weshalb sie sich lieber krankschreiben ließe, als vor Gericht die Wahrheit über ihre Mutter auszusagen. Niemand kenne Eva H. so gut wie sie, auch ihre Schattenseiten. Er regte an, Eva H.s Ex-Mann zu hören, dieser könne ihre schlimmen Ausbrüche sicher auch bestätigen. Man solle nicht schlecht über die Tote sprechen, aber sie sei manchmal geradezu grausam gewesen. Auch wenn sie es überall herumerzählt habe, er sei nie ihr gegenüber gewalttätig gewesen. Auch hierzu könne man wohl ihren Ex-Mann befragen, dieser habe eine ähnliche Schmutzkampagne von ihr ertragen müssen und sich erfolgreich gewehrt.
Was zutreffe, sei, dass er das Kind nicht gewollt habe. Nicht, weil er Kinder nicht möge, sondern weil er sich und Eva H. für nicht geeignet gehalten habe. Eva H. sollte nicht wieder ein Kind in die Welt setzen, um das sie sich nicht angemessen kümmern würde. Er selbst kenne sich auch gut, er sei zu der Erziehung eines Kindes auch nicht in der Lage, dies habe er sich einfach nicht zugetraut. Deshalb habe es Streit und Auseinandersetzungen zwischen ihnen gegeben, aber keine Gewalt, das sei eine Erfindung von ihr gewesen.
An diesem Tag sei sie wieder total ausgerastet. Er wollte deshalb gehen, er wusste, dass es eskalieren würde, aber sie habe ihn nicht herauslassen wollen. Sie war selbstbewusst, aufgebracht, äußerst aggressiv. Sie beleidigte ihn, sie sagte, dass sie sich schon genug von Männern habe gefallen lassen, und ihm werde sie dies nun heimzahlen. Sie werde ihn in den Knast bringen. Das habe ihn verwirrt, aufgewühlt, ja auch verärgert. Er sei ins Bad gegangen, um sich zu beruhigen. Er habe nach Tabletten zur Beruhigung gesucht, gefunden habe er eine Flasche Äther. Es sei eine spontane Idee gewesen, die Flasche zu greifen, ein Tuch damit zu tränken und es ihr vor Mund und Nase zu halten.
Sie sollte einfach endlich ruhig sein. Deshalb habe er zugedrückt, mit dem Kissen. Er wollte sie nicht töten, habe es nicht im Sinn gehabt. Er wollte nur, dass sie endlich aufhört und Ruhe gibt. Es sei unfassbar schnell gegangen. Dass sie tot war, habe er erst gar nicht verstanden, habe gedacht, sie sei ohnmächtig. Aber dann habe er es erkannt. Schrecklich sei das gewesen. Er sei in kopflose Panik geraten, wie in einem Film sei es gewesen. Einem Horrorfilm. Er habe sich gezwungen zu funktionieren, habe automatisch die Flasche mit dem Äther mitgenommen, weshalb, wisse er auch nicht genau. Auch das Tuch habe er genommen und beides in die Spree geworfen.
Es tue ihm unendlich leid, noch heute spüre er jeden Tag das Leben aus ihr entweichen. Ein schrecklicher Moment. Er wisse nicht, wie er mit dieser Schuld leben könne, auch mit der Schuld, sein eigenes ungeborenes Kind umgebracht zu haben.
Die Polizei hatte im Ermittlungsverfahren versucht, in Erfahrung zu bringen, ob Eva H. tatsächlich Äther in ihrem Bad vorrätig hatte. Weder Ada noch eine der Freundinnen hatten Äther je bei ihr gesehen, keine der umliegenden Apotheken es an sie verkauft. Aber es fand sich auch niemand, der das Betäubungsmittel bei Mörsch gesehen oder ihm verkauft hatte. Kein Beweis also, der geeignet wäre, seine Einlassung zu widerlegen.
Seltsam war, dass es keine Fingerabdrücke im Bad gab. Er hatte ja selbst angegeben, dass er im Bad gewesen sei und dort die Flasche Äther entdeckt habe.
Auffälligkeiten allein reichen aber nicht aus. Fingerabdrücke oder DNA-Spuren beweisen nur etwas, wenn sie nachgewiesen werden, nicht wenn sie fehlen. Es gibt zu viele Möglichkeiten, dass trotz Anwesenheit einer Person keine DNA-Spuren von ihr gefunden werden. Etwa die Beschaffenheit des Untergrundes oder Ähnliches.
Ada war fest davon überzeugt, dass Mörsch sich wie auch immer in die Wohnung geschlichen hatte. »Nie hätte Eva ihn freiwillig in die Wohnung gelassen. Oft hatte sie mir gesagt, dass sie ihre Wohnung frei von seiner Aura halten wollte. Sie glaubte an so was wie Aura. Nein, auf keinen Fall hätte sie ihm geöffnet. Schon deshalb bin ich bin mir zu hundert Prozent sicher, dass er lügt.«
Seine Einlassung wiederholte Mörsch, als der Prozess vor einer Schwurgerichtskammer gegen ihn begann. Er beschrieb dort in einer vorbereiteten und von ihm abgelesenen Erklärung detailliert den Tattag, den Streit, sein hilfloses Agieren. Wortreich beteuerte er sein Bekenntnis zu seiner tiefen Schuld und sprach ausdrücklich und vor allem Ada sein Beileid aus, über deren schlechte Verfassung er informiert war. Fragen der Verfahrensbeteiligten ließ seine Verteidigerin nicht zu.
Ada ließ es keine Ruhe. Sie glaubte einfach nicht, dass
Eva H. Äther zu Hause gehabt haben soll. »Wozu hätte sie Äther haben sollen,
das macht keinen Sinn. Sie hätte mir davon erzählt!«
Also machte sich Adas Anwältin auf die Suche. Stundenlang zogen sie und ihre Mitarbeiterin von Apotheke zu Apotheke. Mit einem Foto von Mörsch und der Frage, ob er Äther gekauft habe. Niemand erkannte ihn.
Die Anwältin las noch einmal die gesamte Ermittlungsakte durch, sah sich die Tatortbilder an, und irgendwann fiel ihr auf, dass ein Laptop bei Mörsch sichergestellt, aber nur sehr oberflächlich ausgewertet worden war. Also beantragte sie, den Laptop erneut zu durchsuchen, auch nach Resten von gelöschten Dateien zu suchen, auf denen mit weiteren Beweisen zu rechnen sei.
Es war den Fähigkeiten der Kriminaltechnik zu verdanken, dass sie nun in mühevoller Sichtung der Dateien die winzigen Spuren des ausgetüftelten Plans von Mörsch fanden. Er hatte nach Betäubungsmitteln im Internet gesucht, er hatte sogar »perfekter Mord« gegoogelt. Dann fand man eine Bezahlung von seinem Paypal-Konto mit dem Zweck Modellauto. Adas Anwältin fand heraus, dass Äther als Ersatzbenzin für Modellautos verwendet wird, da sie sich mittlerweile auf einschlägigen Seiten im Netz herumtrieb, in denen es um »perfekte Morde«, die Beschaffung von Drogen und Betäubungsmitteln, auch um K.-o.-Tropfen geht.
Als sie im Prozess den Staatsanwalt darauf hinwies, recherchierte das LKA weiter und fand den Internetshop, der an Mörschs Adresse zwei Wochen vor der Tat Äther mit dem Stichwort »Modellauto« geliefert hatte.
Die Kriminaltechnikerin suchte weiter und schaffte es letztlich, Teile seiner E-Mails wiederherzustellen. Es fanden sich zahlreiche Nachrichten, die ein neues Licht auf ihn warfen. Nachrichten, in denen Mörsch Eva H. schrieb, dass er sie töten werde, wenn sie das Kind austrüge, dass sie es wegmachen und ihn in Ruhe lassen solle, dass sie es nicht verdiene, sein Fleisch und Blut in sich zu tragen. Eher werde er sie töten, als Unterhalt zu zahlen, er werde sie langsam verrecken lassen, wenn sie nicht endlich tue, was er wolle.
Sehr still war es im Gerichtssaal, als die Kriminalbeamtin befragt wurde und eine E-Mail nach der anderen verlas.
Mörsch starrte sie fassungslos an, schüttelte mit dem Kopf und rief, dass das nicht wahr sei, er habe solche E-Mails niemals geschrieben.
Aber seine Verteidigerin verstand, dass sie die Strategie umstellen mussten.
Sie gab eine Stellungnahme ab, in der sie klarstellte, dass die E-Mails, wenn man sie denn dem Angeklagten zuschreiben könne, vor allem eines bewiesen, dass das Mordmerkmal der Heimtücke nicht gegeben sei. Eva H. sei ganz offensichtlich vorgewarnt gewesen. Als sie ihm öffnete, musste sie gewusst haben, dass er sie angreifen würde, dass sie in Gefahr war.
Aber es tauchten weitere E-Mails auf. Nachrichten der letzten Wochen, zeitlich zusammenfallend mit der Lieferung des Äthers. Plötzlich gab es keine Beschimpfungen mehr, nur noch Angebote, Versöhnungsangebote.
Eva H. hatte nie geantwortet, aber die Kriminaltechnik stellte fest, dass sie all die freundlichen, werbenden Nachrichten geöffnet hatte.
Es stand also im Zweifel, ob Eva H. tatsächlich arglos war, als sie die Tür öffnete.
Die Anwältin berichtete Ada von den neuesten Entwicklungen in der Verhandlung und der Erklärung, weshalb Eva H. Mörsch wohl doch freiwillig geöffnet haben könnte. Ada glaubte dies nicht. Eva H. hatte ihr nichts von den Mails von Mörsch berichtet, weder von den bedrohlichen noch den versöhnlichen. Aber sie hätte ihr berichtet, wenn sie keine Angst mehr vor ihm gehabt hätte, da war sich Ada sicher. »Ich glaube, dass sie getäuscht worden ist, ich bin mir sicher. Aber ich weiß nicht, wie. Warum sollte sie ihn reinlassen?«
Die Anwältin las erneut die Akte und stellte fest, dass sich im Lebenslauf von Mörsch eine kurze Tätigkeit als Postlieferant befand. Einer Idee folgend rief sie bei dem Unternehmen an, das ihr keine Auskunft geben durften, aber unter der Hand verriet, dass es Unregelmäßigkeiten gegeben habe. »Wissen Sie, wir haben manchmal den Eindruck, dass die Leute nur bei uns anfangen, um die Uniform zu klauen, die scheint in bestimmten Kreisen angesagt zu sein.«
Also stellte die Anwältin den Antrag, den Arbeitgeber um Auskunft zu ersuchen, weshalb Mörsch gekündigt worden sei, und es erwies sich, dass er eine Uniform gestohlen hatte, die das Unternehmen auch bis heute nicht zurückerhalten hatte. Von sich aus beschloss die Kammer, den eingelagerten Hausrat des Angeklagten zu durchsuchen, und es befand sich in einer gesonderten Plastiktüte ein Basecap, eine Uniform der Pin-AG und ein falscher Bart darunter.
Das reichte dem Gericht.
Mörsch wurde wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Das Gericht begründete die Verurteilung mit dem Vorliegen von zwei Mordmerkmalen. Besonders niedrig sei das Verhalten des Mörsch gewesen, da er der Mutter seines ungeborenen Kindes das Leben aus eigenem Geltungsbedürfnis und Sorge um finanzielle Einbußen genommen habe. Auch habe er heimtückisch gehandelt, was sich nicht zuletzt daraus erwiesen habe, dass sich keinerlei Spuren eines Kampfes fanden, die Tür nicht beschädigt, kein Glas zerbrochen war. Wäre Eva H. nicht arglos gewesen, sie hätte sich mit Händen und Füßen gewehrt.
Als die Anwältin Ada von der Verurteilung berichtet, ist sie froh, eher befriedigt. Ob es ihr hilft, weiß man nicht.
Für Menschen, die eine schwere Straftat erlebt haben, ist ein Gerichtsverfahren häufig hart, aber oft auch mit Hoffnung verbunden. Es geht dabei auch um Selbstbestimmung und Wiederaneignung der Handlungsfähigkeit. Erstaunlich selten geht es den Betroffenen um bestimmte Strafen oder Strafhöhen, eher um etwas Gerechtigkeit, Anerkennung des widerfahrenen Unrechts durch eine staatliche Institution.
Für Angehörige von Menschen, die Opfer von Tötungsdelikten geworden sind, sind Strafverfahren besonders schwer. Selbst wenn die Aufklärung gelingt, selbst wenn die Täter*innen bestraft werden, ändert dies nichts daran, dass die Person, die einmal nah war, tot bleibt.
Die meisten Angehörigen Getöteter haben einen erstaunlich aufgeklärten Blick auf ein Strafverfahren. Sie erwarten wenig, sie wissen, dass es keine Genugtuung geben wird. Sie wollen vor allem lückenlos die Umstände des Todes erfahren, um sich besser mit dem Tod abfinden, das Unglück besser verarbeiten zu können. Das Gerichtsverfahren, die Aufklärung der Tatumstände, der Motive, der Beteiligten und die Bestrafung der Täter*innen, die staatliche Anerkennung der Schuld der Täter*in – all das sind Bausteine für die Verarbeitung des Verlusts, eine Voraussetzung für Trauer.
Auszug aus dem Kapitel „Eva H.“ (gekürzt), im Buch S. 115 ff.
Hilfe- und Beratungsangebote:
Hilfetelefon – Gewalt gegen Frauen – rund um die Uhr erreichbar unter der kostenlosen Nummer 08000 116 016 – https://www.hilfetelefon.de/
Hilfetelefon Sexueller Missbrauch – rund um die Uhr erreichbar unter der kostenlosen Nummer 0800 22 55 530 https://www.hilfeportal-missbrauch.de
Suche nach Hilfe-Einrichtungen in der Umgebung – https://www.frauen-info-netz.de/
ProFamilia – Suche nach Beratungsstellen in der Umgebung: https://www.profamilia.de/

Das Buch:
„AktenEinsicht. Geschichten von Frauen und Gewalt“ von Christina Clemm. Es ist im Verlag Antje Kunstmann erschienen, umfasst 206 Seiten.
ISBN: 978-3-95614-357-1
Die Autorin:
Christina Clemm ist Fachanwältin für Strafrecht und Familienrecht. Sie arbeitet als Strafverteidigerin und als Nebenklagevertreterin von Opfern sexualisierter und rassistisch motivierter Gewalt. Sie war Mitglied der Expertenkommission zur Reform des Sexualstrafrechts des Bundesjustizministeriums. Auf Twitter schreibt sie über ihre Arbeit: @barbaraclemm

Fußnoten:
6 Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland, eine Studie im Auftrag des BMFSFJ, 2004, S. 211.
7 Raether, Elisabeth/Schlegel, Michael: Von ihren Männern getötet. Eine Dokumentation, DIE ZEIT vom 05.12.2019.
8 Greuel, Luise/Petermann, Axel: Bis dass der Tod uns scheidet …, Femizid im Rahmen von Partnerschaftskonflikten, in: Greuel, Luise/Petermann, Axel (Hg.), Macht – Nähe – Gewalt, 2007.
9 Etwa #keinemehr in Deutschland oder weltweit unter dem Namen »Ni Una Menos«, vgl. auch Antwort auf eine kleine Anfrage im Bundestag, abrufbar unter http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/040/1904059.pdf, abgerufen am 30.12.2019. 10 BGH 3StR 425/11, Urteil vom 01.03.2012.
Bild der Autorin: Copyright Verlag Antje Kunstmann
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