Dürfen Männer Gleichstellungsbeauftragte sein?

Die juristische Lage

Gleichstellungsbeauftragte sorgen in Behörden, sozialen Einrichtungen, Gemeinden oder Unternehmen für die Gleichberechtigung und Gleichstellung der Geschlechter. Das Bundesgleichstellungsgesetz bestimmt, dass in der Bundesverwaltung sowie in Unternehmen und Gerichten des Bundes ausschließlich Frauen Gleichstellungsbeauftragte werden können.

Auf Landesebene ist das anders. Während im bayerischen Passau jahrelang ein Mann das Amt der Gleichstellungsbeauftragten ausüben konnte, scheiterte in Schleswig-Holstein ein Jurist mit seiner Klage – er fühlte sich diskriminiert, nachdem seine Bewerbung für die Stelle eines Gleichstellungsbeauftragten in der Kommune mit der Begründung abgelehnt worden war, der Posten sei ausschließlich Frauen vorbehalten. Das Gericht entschied zugunsten der Kreisverwaltung.

Das ist kein Einzelfall, denn die Rechtssprechung in den einzelnen Bundesländern unterliegt dem jeweiligen Landesgleichstellungsgesetz. So können zum Beispiel in Thüringen und Bayern auch Männer zum Gleichstellungsbeauftragten gewählt werden, in Schleswig-Holstein oder Mecklenburg-Vorpommern dagegen bislang noch nicht.

Warum Frauen als Gleichstellungsbeauftragte präferiert werden

Die Position der Gleichstellungsbeauftragten ist vor allem deshalb geschaffen worden, um der Benachteiligung von Frauen am Arbeitsplatz entgegen zu wirken. Diese Benachteiligung ist kein hin und wieder auftretender Einzelfall, sondern das Ergebnis über Jahrzehnte gewachsener Strukturen, die Männer bevorzugen. In Artikel 3, Absatz II des Grundgesetzes steht deshalb als Ergänzung des Satzes „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ Es herrscht also von vorneherein ein Ungleichgewicht, das durch die Gleichstellungsbeauftragte mehr ausbalanciert werden kann und soll.

So kann Gleichstellung in der Kommune funktionieren

Wie soll Gleichstellung erreicht werden, wenn ein Geschlecht ausgeschlossen wird?

Wenn für einen Posten von vornherein Frauen berufen werden sollen, kann bei Männern der Eindruck entstehen, sie würden aktiv benachteiligt. Auch Frauenförderprogramme erwecken den Eindruck, Frauen würde etwas geschenkt, während Männer sich ihren Erfolg selbst verdienen müssten.

Diskussionen um männliche Benachteiligung gibt es nicht nur bei dem Posten der Gleichstellungsbeauftragten. Überall dort, wo Frauen ihren Anteil fordern, lassen die Kritisierenden außer Acht, dass dies einen Mangel ausgleichen soll, also erstmal ein paar Tortenstücke abgegeben werden müssen, bevor die Anteile gleich verteilt sind.

Ohne Förderprogramme, zeigt die Erfahrung, regelt sich die Benachteiligung von Frauen nicht.  Auch die Juristin Dr. Berit Völzmann weist darauf hin, dass Förderungsmaßnahmen immer einem Rechtfertigungsdruck ausgesetzt sind. „Aus meinen bisherigen Erfahrungen in Berufungsverfahren und zahlreichen Berichten aus solchen durch Kolleg*innen spricht aber nichts dafür, dass es die Männer sind, die benachteiligt werden.“

Ähnlich verläuft die Diskussion um eine Frauenquote. Die journalistische Organisation Pro Quote wollte vor einigen Jahren eine 30-Prozent-Frauenquote für Führungspositionen in den deutschen Medien. Als nach vier Jahren kaum etwas voran gegangen war, erhöhten sie ihre Forderung auf 50 Prozent

Männer dürfen sich durch die explizite Förderung von Frauen selbstredend benachteiligt fühlen. Sie können aber auch hinschauen und sehen, dass 30 Prozent Frauenanteil bedeutet, dass 70 Prozent für die Männer bleiben. Das ist ungerecht, aber nicht für Männer als Ganzes. Es kann für den einzelnen Mann, der einen Job aufgrund der Bevorzugung einer Frau nicht bekommt, ungerecht wirken. Gerade in einer Zeit, in der ein Ungleichgewicht ausgeglichen werden soll, kann somit ein Geschlecht eine Zeit lang weniger Chancen haben – aber nur so lange, bis sich ein Gleichgewicht eingestellt hat.

Deshalb mag die Besetzung einer Gleichstellungsbeauftragten auf den ersten Blick Männer diskriminieren, tatsächlich fördert sie aber bloß Frauen in einem Bereich, der bislang Männer privilegiert hat.

Die Frauenquote – einfach erklärt

Männer können doch auch Frauen fördern!

Richtig! Auch ein Mann kann etwas für die Gleichstellung tun, ohne dafür einen Posten besetzen zu müssen. Er fördert schon allein dadurch Gleichberechtigung, dass er sich zurückhält und einer Frau den Vortritt lässt – egal ob es um die Leitung eines Projekts, die Neubesetzung einer Position oder sogar eine Beförderung geht.

Das bedeutet nicht, dass er per se von der Position der Gleichstellungsbeauftragten ausgeschlossen werden sollte. Vielmehr gilt es, diese Stelle an reale Bedingungen anzupassen. Herrscht in einem Unternehmen keinerlei Bewusstsein für strukturelle Ungleichheit, schafft ein Mann als Gleichstellungsbeauftragter weniger Vertrauen, die Sichtbarkeit und Partizipation von Frauen zu fördern. Zeigen die Bemühungen eines Unternehmens, sich aktiv für Gleichberechtigung einzusetzen aber Erfolg, indem es Männer und Frauen gleich bezahlt, Vätern ermöglicht Elternzeit zu nehmen oder Mütter bewusst in Führungspositionen beruft, wirkt auch ein männlicher Gleichstellungsbeauftragter glaubwürdig.

Bisher scheinen sich erst wenige Bundesländer für einen männlichen Gleichstellungsbeauftragten bereit zu fühlen. Die strukturelle Benachteiligung von Frauen wird bundesweit noch zu oft angezweifelt: In Debatten um den Gender Pay Gap, die Altersarmut von Frauen oder mangelnde Präsenz in Führungsetagen wird noch immer mit der persönlichen Entscheidungsfreiheit argumentiert als mit der Gewissheit, dass die Machtverhältnisse in unserer Gesellschaft unsere privaten Entscheidungen beeinflussen. Vielleicht wird das Wissen darum jedoch auch nur verdrängt, denn: Für Männer geht die Frauenförderung oft mit Ängsten einher, an Macht und Privilegien oder an einem traditionellen Konzept von Männlichkeit zu verlieren.

Wie können Männer als Gleichstellungsbeauftragte Vorbildfunktion haben?

Männer als Gleichstellungsbeauftragte können ein Vorbild für männliche Kollegen sein. Sie engagieren sich für vermeintliche Frauenfragen, die eigentlich doch alle betreffen: die Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch familienfreundliche Unternehmensstrukturen. Oder die Selbstverständlichkeit für Mütter oder Väter, so lange Elternzeit zu nehmen, wie sie möchten. Genau wie weibliche können auch männliche Gleichstellungsbeauftragte aktiv gegen das Einkommensgefälle im Unternehmen vorgehen und eben auch andere Männer für diese Themen sensibilisieren. Sie können sich aktiv gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz einsetzen und das Bewusstsein dafür schaffen, warum zotige Sprüche keine Komplimente sind. Mehr noch können sie maßgeblich daran mitwirken, ein Männerbild zu schaffen, das sich nicht über die Ernährerrolle, Überstunden und Statussymbole definiert. Sie können also aktiv die Machtverteilung neu gewichten und die Rolle des Mannes in seiner Fürsorgefunktion als Vater, Partner und im Haushalt stärken. Es braucht Mut, sich gegebenen Strukturen zu widersetzen. Aber viele Männer versuchen dies bereits. Weil sie erkennen, dass die Gleichstellung der Geschlechter auch sie von überzogenen Rollenerwartungen befreien kann.

Insofern könnte man die Entscheidung für männliche  Gleichstellungsbeauftragte positiv bewerten, wenn man davon absieht, dass viele Frauen an dieser Stelle, die ihre Benachteiligung ausgleichen soll, lieber einen Menschen ihres eigenen Geschlechts wissen möchten. Die Debatte wird uns also weiter begleiten und sich den verändernden Chancen für die Geschlechter auf dem Arbeitsmarkt anpassen. 

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