Leider ist es traurige Realität: Die Türkei ist aus der Istanbul-Konvention ausgetreten. 2011 hatte der Europarat im Bestreben, Rechtsnormen gegen die (häusliche) Gewalt an Frauen zu schaffen, einen völkerrechtlichen Vertrag ausarbeiten lassen.

Ehelicher Beischlaf als Pflicht

Leider ist es traurige Realität: Die Türkei ist aus der Istanbul-Konvention ausgetreten. 2011 hatte der Europarat im Bestreben, Rechtsnormen gegen die (häusliche) Gewalt an Frauen zu schaffen, einen völkerrechtlichen Vertrag ausarbeiten lassen. 13 Staaten unterschrieben damals in Istanbul den Vertrag, der 2014 in Kraft trat. Die Türkei war der erste Staat, der ihn 2012 ratifizierte und ihn damit von einer Willenserklärung zu einer verbindlichen Selbstverpflichtung erklärte. Ein Schritt, zu dem sich Deutschland erst im Oktober 2017 nach massiver Lobbyarbeit und vielen Protesten bereiterklärte. Ein Schritt, den Recep Tayyip Erdoğan für die Türkei nun per Dekret rückgängig gemacht hat, um sich nationalistischen und traditionalistischen Kräften anzudienen, die finden, dass die Einhaltung der Konvention „der Einheit der Familie schade und Scheidungen fördere„.

Mit dieser blumigen Formulierung soll die Tatsache verdeckt werden, dass es hierbei um nicht weniger geht als die Aberkennung des Rechts auf Gewaltfreiheit und sexueller Selbstbestimmung von Frauen innerhalb einer Ehe. Denn genau das ist der Kern der Istanbul-Konvention: Die Konvention besteht darauf, dass die rechtliche und tatsächliche Gleichberechtigung von Mann und Frau hergestellt wird, und sie verpflichtet die Vertragspartner, gegen Formen von psychischer, physischer und/oder sexualisierter Gewalt vorzugehen. Insbesondere in Pandemiezeiten mit Ausgangsbeschränkungen und häuslicher Enge sind diese schwer gefährdeten Rechtsgüter gar nicht hoch genug einzuschätzen. Deshalb ist es auch nicht verwunderlich, dass oppositionelle Politiker*innen in der Türkei von einer Katastrophe für Frauen sprechen, und Aktivist*innen dafür kämpfen, dass ihr „jahrelanger Kampf nicht ausgelöscht wird“ und auf der Einhaltung der Konvention bestehen.

Mindestens 300 Frauen wurden in der Türkei im vergangenen Jahr von Männern ermordet, mehrheitlich von (Ex)Partnern oder Familienmitgliedern. Die Aussetzung der Istanbul-Konvention soll konkret verhindern, dass Frauen sich sicher genug fühlen, den sogenannten ehelichen Beischlaf zu verweigern und sich gegebenenfalls von ihrem Mann gefahr- und gewaltlos trennen zu können. Also sich gegen Vergewaltigung in der Ehe zur Wehr setzen zu können und eine gewalttätige Beziehung verlassen zu können. Deswegen gehen insbesondere Frauen gerade zu Tausenden in der Türkei auf die Straße – weil sie wissen, dass es um ihr Leben geht und gegen ihre Ausradierung.

Diese Gefahr ist allgegenwärtig. Und zwar nicht nur in der Türkei, sondern überall. Deshalb ist es nicht nur wichtig, sich mit den Protesten solidarisch zu zeigen, sondern auch herauszustellen, wer die Istanbul-Konvention gar nicht erst unterzeichnet hat (Vatikan), wer sie nicht ratifiziert hat (unter anderem Großbritannien, Tschechien, Ungarn, Liechtenstein, Bulgarien, Slowakei und viel zu viele andere), wer Bedenken hat, weil damit angeblich die „Gender-Ideologie“ ins Land getragen werden soll (Kroatien), und wer mit Austritt droht, weil die Ziele nicht mit dem eigenen rechtsnationalen Ansinnen übereinstimmen (Polen). Die Rechte von Frauen und Minderheiten sind überall zu leicht antastbar. Auch in Frankreich, wo gerade eine Frau in einem Scheidungsprozess für allein schuldig gesprochen wurde, weil sie ihrem gewalttätigen Mann den ehelichen Beischlaf verweigert hat.

Auch in Deutschland, das immer noch einen Innenminister hat, der 1997 gegen die Strafbarkeit der Vergewaltigung in der Ehe stimmte – zusammen mit Friedrich Merz, den große Teile der CDU immer noch irgendwie in ein bedeutendes Parteiamt hieven wollen. Einer Partei, deren bundesverdienstkreuzgeschmückte Bundestagsabgeordnete damals Sachen sagten, wie: “ Zum ehelichen Leben gehört auch, die Unlust des Partners zu überwinden. Der Ehemann ist nicht darauf aus, ein Verbrechen zu begehen – manche Männer sind einfach rabiater.“

Weil sie als Konservative eine Republik bewahren wollten, deren Bundesgerichtshof 1966 festhielt, dass „die Frau ihren ehelichen Pflichten nicht schon damit genügt, dass sie die Beiwohnung teilnahmslos geschehen lässt.“ Und da sich innerhalb der Ehe vergewaltigen zu lassen offenbar nicht ausreichte, war es den Opfern gerichtlich „verboten, Gleichgültigkeit oder Widerwillen zur Schau zu tragen.“

Mit anderen Worten: Sex darf niemals Pflicht sein. Sexuelle Einvernehmlichkeit ist niemals verpflichtend herzustellen. Nicht durch eine Forderung, nicht durch einen Vertrag, nicht durch Zwang und nicht Drohung und Gewalt. Gleichberechtigung ist untrennbar mit sexueller Selbstbestimmung verbunden. In der Türkei, in Deutschland, überall auf der Welt. Solange sexualisierte Gewalt mit Sex verwechselt wird, gibt es keine Gleichberechtigung. Solange sexualisierte Gewalt nicht vollumfänglich geächtet und bestraft wird, gibt es keine Gerechtigkeit.

Bildquelle: Unsplash

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