Entschuldigung, lieber Werberat!

Liebe Werberatsmenschen,

Ihr habt es nicht leicht. Gerade letzte Woche hat Jacob gezeigt, warum Ihr dringend Hilfe braucht. Ständig schimpfen wir, dass Ihr nicht schnell genug seid, nicht konsequent und leider so wenig mächtig, dass gerade mittelständische Unternehmen machen, was sie wollen: Jedes Jahr die gleiche sexistische Werbung, selbst, wenn Ihr sie rügt.

Altenburger

Aber zwischendurch sollte mach auch loben. Vor einem Jahr haben wir zu One Billion Rising bundesweit Flyer verschickt und viel Presse gemacht mit der Forderung an Euch, Eure Kriterien zu überarbeiten. Ganz genau forderten wir folgenden Zusatz zu einem schon existierenden Kriterium auf eurer Seite:

„Vor allem dürfen keine Aussagen oder Darstellungen verwendet werden, die weibliche Körper oder Körperteile ohne Produktbezug als Blickfang einsetzen.“

Wir trafen uns ein paar Wochen später auf einem Podium in Berlin auf dem Werberats-Sprecherin Julia Busse ankündigte, dass die Überarbeitung auf den Weg gebracht wurde. Den gesamten Rest des Jahres haben wir stur behauptet, das wäre eine leere Worthülse gewesen – dabei haben wir nicht ordentlich gelesen! Diesen Zusatz hat es in den überarbeiteten Kriterien, die im Juli 2014 erschienen, gegeben:

„Bei der Entscheidung, ob ein Verstoß gegen diese Grundsätze vorliegt, sind insbesondere folgende Kriterien zu beachten:

  • (…) die Art des beworbenen Produkts/der beworbenen Dienstleistung; insbesondere ist zu berücksichtigen, ob zwischen der Abbildung des menschlichen Körpers und dem Produkt /der Dienstleistung ein gesellschaftlich akzeptabler, nicht diskriminierender oder herabwürdigender Zusammenhang besteht; (…)“

Dies ähnelt sehr unserer Forderung. Dafür erst mal Danke. Aufgrund dieser positiven Veränderung ist es aber umso erschreckender, dass Ihr das Kriterium noch zu selten anwendet, wie Jacob letzte Woche beschrieb. Grundsätzlich gilt bei Werbung die Meinungsfreiheit, schreibt Ihr, es sei denn, andere Gesetze überwiegen. Hier ist verwunderlich, warum das Grundrecht auf Gleichberechtigung aus Artikel 3 des Grundgesetzes unerwähnt bleibt, Ihr euch statt dessen auf das Grundrecht der Menschenwürde, Artikel 1 des Grundgesetzes, bezieht, die – das sollten Eure Juristinnen wissen – nur sehr selten bei sexistischer Werbung heran gezogen werden kann. Hier z.B. ist die Menschenwürde verletzt,

dolcecabbana

weil das Bild gelesen wird, als drohe der Frau Gewalt.

Bei den meisten sexistischen Bilder geht es aber nicht um die Androhung von Nötigung oder Gewalt, sondern um Geschlechtsstereotype. Hier wird nicht die einzelne Würde verletzt (auf jeden Fall nicht nach juristischer Definition), sondern es wird das Bestreben um Gleichberechtigung konterkariert, wenn der nackte Hintern einer Frau als Blickfang für einen Radiosender dient.

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Wenn Ihr Artikel 3 als Bezug und als Grundrecht, das gegen die Meinungsfreiheit aufgewogen werden muss, nicht anführt, ist es kein Wunder, wenn es für euch nichts gegeneinander abzuwägen gibt. Dann ist, was nicht direkt gegen die Menschenwürde geht, auch nicht sexistisch.

Wir haben es letzte Woche zusammengefasst: Sehr viel müsste noch getan werden, um unsere Gesetzesnorm obsolet zu machen. Damit sie bald dem Werberat unter die Arme greifen kann, unterschreibt doch bitte gleich und teilt sie an eure Freunde.