Kristina Hänel wegen „Werbung“ für Schwangerschaftsabbrüche verurteilt!

Aus aktuellem Anlass berichten wir über das Urteil gegen Ärztin und Aktivistin Kristina Hänel. In Deutschland ist sie bekannt als die Medizinerin, die ein Gerichtsurteil gegen sich anfechtet und bis zum Verfassungsgericht bringen will: Ihr wurde die Verletzung des Paragraphen 219a vorgeworfen, weil sie auf ihrer Webseite darüber informiert, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornimmt. 

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat nun aber beschlossen, dass das Urteil gegen Frau Hänel rechtskräftig ist und sie künftig alle Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen von ihrer Webseite entfernen muss. Ihre rechtliche Revision wurde am 19.01.20 vom OLG verworfen. Im Urteil heißt es, die Ärztin informiere auf ihrer Homepage nicht nur über die generelle Möglichkeit der Durchführung von Abbrüchen in ihrer Praxis, sondern biete auch ausführliche Informationen über das „wie“ des Vorganges an.

Frau Hänel wird zwar rechtlich gezwungen, die Infos von der Seite zu entfernen, aber ihr Kampf ist längst nicht vorbei – sie will nun Verfassungsbeschwerde einlegen. Auch eine wichtige Information: zwar kann die Ärztin fortan auf ihrer Webseite nicht mehr über Schwangerschaftsabbrüche informieren, dies sollte Aktivist*Innen jedoch nicht abschrecken, denn alle, die keine Abbrüche durchführen, dürfen Informationen über Schwangerschaftsabbrüche teilen und können so den §219a boykottieren!

Für Pinkstinks ist der Einsatz gegen den §219a ein wichtiger Teil unseres Kampfes für die Selbstbestimmung weiblicher Körper und die von Menschen mit Gebärmutter.
Von Anfang an haben wir immer wieder zum Thema berichtet und fassen euch hier nochmal unsere wichtigsten Blogartikel zusammen.
Wir legen euch, lieben Leser*Innen, dringend ans Herz, Stevies Interview mit Kristina Hänel zu lesen und euch ein Bild über das Abtreibungsverbot zu verschaffen. Der gesellschaftliche Impact des §219a ist immens und sollte zurecht eine Welle öffentliche Empörung und Debatten nach sich ziehen. Wie eine Werbung für Schwangerschaftsabbrüche aussehen könnte und wie der Paragraph sich genau auswirkt haben wir euch verlinkt.

Schlussendlich haben wir ein Recht auf sachliche und seriöse Informationen und bestehen darauf, dass den behindernden rechtlichen Maßnahmen ein Ende gesetzt wird. Wir sagen: Weg mit dem §219a! #wegmit219a
Pinkstinks solidarisiert sich mit Kristina Hänel und allen anderen Aktivist*innen!

Beitragsbildquelle: Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung

Pro-Choice sammelt Spenden für Kristina Hänel und andere Ärzt*innen, die gerade mit hohen anwaltlichen und gerichtlichen Kosten kämpfen müssen. Über den Button geht es zur Pro-Choice Informationsseite: