Nicht, dass Frauen sich noch wehren!

Was hat der Prozess gegen die österreichische Ex-Politikerin Sigi Maurer mit einem Grundsatzurteil des EuGH zum Thema Filesharing zu tun? Auf den ersten Blick nicht viel, könnte man meinen. Auf den zweiten dann doch einiges. Aber der Reihe nach:

Die Zeit hat im Fall Sigi Maurer mit der Überschrift Belästigt und bestraft getitelt und das trifft es ziemlich gut. Denn sie ist von einem Gericht zu einer Strafzahlung verurteilt worden, weil sie es nicht hinnehmen wollte, mit obszönen Nachrichten und der Androhung von sexualisierter Gewalt belästigt zu werden. Stattdessen hat Maurer den für sie klar identifizierbaren Absender dieser Nachrichten in den sozialen Medien benannt und offengelegt, was sie alles lesen musste. Auch und gerade in dem Wissen, dass es juristisch niemanden interessiert, wenn eine Frau „Fotze“ genannt wird und sich anhören muss, was mann bei Gelegenheit so alles mit ihr zu tun gedenkt. Pressetechnisch war das zunächst eine rein österreichische Angelegenheit. Aber spätestens seit Sigi Maurer wegen übler Nachrede und Kreditschädigung verklagt wurde, stieß der Fall auf internationales Interesse. Denn es ist schon eine besonders perfide Täter-Opfer-Verkehrung, wenn die Person, von deren Facebook-Account die entsprechenden Nachrichten in einer sehr eigenwilligen, durchaus identifizierbaren Interpunktion verschickt wurden, es als üble Nachrede auffasst, mit dieser Handlung konfrontiert zu werden. Es sollte jedoch noch interessanter werden:

Maurer wurde verurteilt. Nicht wegen Kreditschädigung, aber wegen übler Nachrede. Im Gerichtsaal wies sie darauf hin, dass sie es sich nicht gefallen lassen muss, derlei Nachrichten vom Besitzer eines Craft Beer Shops zu erhalten, nur weil sie eine Frau ist und jeden Tag an diesem Shop vorbeilläuft. Vom Anwalt des Klägers wurde sie daraufhin gefragt, warum sie nicht einfach die Straßenseite gewechselt hätte. Und der Kläger bekundete zum einen, dass in seinem Laden ja auch viele andere seinen Facebook-Account hätten benutzen könnten, und zum anderen seine Überzeugung, dass die Beklagte einen persönlichen Vorteil aus der Aufmerksamkeit um diesen Fall ziehen wolle. So sind Frauen nämlich: Die warten doch den ganzen Tag nur auf Vergewaltigungsdrohungen, damit sie sich endlich in den Vordergrund spielen können.
Der Richter jedenfalls befand Maurer für schuldig. Er glaube zwar auch, dass der Kläger lüge,

https://www.facebook.com/wienerinmagazin/photos/sigi-maurer-wurde-soeben-im-rechtsstreit-gegen-den-craftbeer-shop-besitzer-schul/10156684325047071/

aber Maurer habe es versäumt, vor ihrem Outing des Klägers in den sozialen Netzwerken seine Stellungnahme einzuholen. Maurer kündigte an, notfalls bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu ziehen

und zeigte ein ums andere Mal, wie absurd dieses Urteil in der Praxis ist.

Apropos absurd: Wir wollten ja noch über Filesharing sprechen. Letzten Freitag hat der EuGH entschieden, dass bei einem illegalen Download alle Familienmitglieder haften, die Zugriff auf den entsprechenden Internetzugang haben. Der Inhaber eines Anschlusses wollte nicht für den Download eines Hörbuchs verantwortlich gemacht werden, weil seine Eltern ebenfalls in seinem Haushalt wohnen und als Tatverdächtige in Frage kämen. Der EuGH befand jedoch, dass selbst die rechtlichen Besonderheiten bei Verwandtschaft nicht davor schützen dürfen, dass ein Verlag sein  Recht auf geistiges Eigentum durchsetzt.

Fassen wir also zusammen: Wenn irgendein Typ dir in seinem Laden von seinem Rechner aus mit seinem Facebook-Account in seiner wirren Interpunktion Vergewaltigungsnachrichten schickt, dann hast du als Frau gefälligst die Straßenseite zu wechseln und die Klappe zu halten. Immerhin könnte es ja jeder und jede gewesen sein, also pass bloß auf, was du sagst!
Wenn aber nicht ganz klar ist, ob Mutti, Vati oder Sohnemann sich das Hörbuch heruntergeladen haben, dann sind sie alle dran. Sicher, man kann nicht genau sagen, wer es war, aber Eigentum bleibt Eigentum und jemand von denen wird es schon gewesen sein.

Das einzig Gute an dem Fall ist die Solidarität, die Sigi Maurer mittlerweile erfährt. Das Crowdfunding für die Rechtshilfefonds gegen Hass im Netz, das Sigi Maurer mit dem Verein ZARA aufgesetzt hat,

brachte in weniger als 48 Stunden mehr als 100.000 Euro zusammen. Inzwischen wird das Projekt in einer zweiten Phase ausgeweitet. Fast 2/3 der Spenden stammt von Männern. Männern, denen es nicht egal ist, dass die Rechte an einem Hörbuch jederzeit und immer mehr wert zu sein scheinen als das Recht von Opfern, Drohungen und Übergriffe als das zu benennen, was sie sind, und dabei auf die zu zeigen, die dafür verantwortlich sind.