Ruth Bader Ginsburg

Unser Role Model im Juli ist mit ihren 82 Jahren eine feministische Ikone, Richterin am Obersten Gerichtshof der USA und so cool, dass ihr Mitzwanziger ein eigenes Tumblr widmen und sie in Anlehnung an den Rapper The Notorious B.I.G. einfach The Notorious R.B.G. nennen.

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Sie ist für Generationen von US-Amerikaner*innen ein Vorbild, das unter die Haut geht.

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Wir finden, es wird Zeit, sie auch in Deutschland bekannter zu machen. Ruth Bader Ginsburg hat sich ihr Leben lang gegen die vorherrschende Meinung gewehrt, Frauen hätten in einflußreichen Positionen nichts verloren, und ist ihren Weg gegangen. Von Brooklyn, New York, über die Harvard Law School, wo sie eine von 9 studierenden Frauen unter 500 Männern war und man sie nicht graduieren ließ, bis zur Columbia Law School wo sie als Klassenbeste abschloss. Und auch wenn man sie anschließend immer wieder aufgrund ihres Geschlechts diskriminierte und sich bemühte (Man verweigerte ihr notwendige Praktika, sie wurde von 14 Kanzleien abgelehnt), ihre berufliche Karriere zu torpedieren, setzte sie sich durch und begründete 1970 das erste Rechtsmagazin mit, das sich mit Frauenrechten befasste. Und dies sind nur einige der zahlreichen Dinge, die sie angestoßen und geleistet hat.

1972 gründete Sie das Frauenrechtsprojekt innerhalb der Amerikanischen Bürgerrechtsunion, um sich um Fälle von geschlechtsbezogener Diskriminierung kümmern zu können. In der Folgezeit führten die Rechtsentscheidungen, die sie erzwang, immer wieder direkt dazu, dass geschlechtsbezogene Diskriminierung innerhalb des Rechts beendet wurde. 1980 wurde sie zur Richterin ernannt, 1993 in den Obersten Gerichtshof, zu dessen Frauenquote sie eine klare Meinung hat, berufen.

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Seitdem setzt sich Ruth Bader Ginsburg am Supreme Court für die Gleichberechtigung von Männern und Frauen ein und bemüht sich um die Stärkung von Persönlichkeitsrechten. Ginsburg war die treibende Kraft hinter der Entscheidung, homosexuellen Menschen landesweit das Recht auf Eheschließung einzuräumen. Anfang des Jahres umriss sie noch einmal in aller Deutlichkeit, warum es keine Alternative zu der mittlerweile historischen Entscheidung vom 26.06.2015 gibt: Die Ehe ist eine zivilrechtliche Verbindung, die der Staat seinen Bürger*innen auf keinen Fall aufgrund sexueller Präferenzen vorenthalten kann. Was einzelne religiöse Gruppierungen dabei mit der Eheschließung verbinden, bleibt ihnen zwar belassen, ist aber für diese Entscheidung nicht maßgeblich.

Auch mit 82 Jahren, nachdem sie schon während ihrer Ausbildung ihren an Krebs erkrankten Mann pflegte, mit ihm 2 Kinder bekam, 2010 seinen Tod überwinden musste und selbst immer wieder mit schweren Erkrankungen zu kämpfen hat, denkt die Älteste im Kreise der obersten Richter*innen der USA noch nicht ans Aufhören. „Es gibt noch so viel zu tun“ sagt sie. In Interviews verweist sie darauf, dass einer ihrer Vorgänger mit 90 Jahren von seinem Amt zurückgetreten ist: “ Das ist doch eine hübsche, runde Zahl.“