Der 22. Februar ist ein wichtiger Tag. Nicht, weil der Bundesgerichtshof vor 13 Jahren an genau diesem Tag entschied, dass die katholische Kirche keinen Monopolanspruch auf das Wort katholisch hat, und nicht, weil der Überlieferung nach am 22. Februar 1857 in München die ersten Weißwürste serviert wurden. Auch nicht wegen irgendwas mit der GroKo. Am 22. Februar wird der Paragraf 219a Gegenstand einer Debatte im Bundestag sein und zudem ein Gesetzesentwurf verhandelt, der diesen Paragrafen abschaffen soll. Wir erinnern uns: Die Ärztin Kristina Hänel wurde Ende letzten Jahres vom Amtsgericht Gießen erstinstanzlich zu einer Geldstrafe von 6000 € verurteilt – weil sie auf ihrer Webseite und per Email Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen anbot. Nach Übergabe einer Petition, in der mehr als 150000 Menschen das Informationsrecht für Frauen zum Schwangerschafsabbruch fordern und auf Initiative mehrerer Politiker`*innen von Linke, Grüne, SPD und FDP steht der Paragraf nun mächtig unter Druck. Und das freut uns als Bündnispartner des Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung ganz besonders. Denn nicht nur das eigentliche Urteil, das Hänel wegen unerlaubter Werbung verurteilt, obwohl es ihr zugleich bescheinigt „sachlich und seriös informiert zu haben„, ist ein Skandal. Auch das eigentliche Gesetz und die damit einhergehende Auslegung sind skandalös absurd. So versteigen sich zwei Bundetagsabgeordnete der CDU/CSU wirklich zu der These, es gäbe einerseits ein „Geschäftsmodell Abtreibung“, das nur darauf warte, großflächig beworben zu werden, und andererseits eine umfassende Verharmlosung von Abtreibungen. Es ist also höchste Zeit, etwas zu tun.
Denn es muss endlich Schluss damit sein, dass in einer Debatte von so existenzieller Bedeutung so getan wird, als gäbe es regelrechte Abtreibungsfans, die in Praxen Werbung für Schwangerschaftsabbrüche sehen und sich denken: „Mensch, das klingt ja einladend. Und so günstig. Das wollte ich schon immer mal machen lassen.“ Schwangerschaftsabbrüche sind keine Kleinigkeit. Niemand findet das. Aber genau das wird ausgerechnet betroffenen Frauen immer wieder vorgeworfen. Dass sie es sich zu leicht machen würden und sich einfach mal eben so für eine Abtreibung entscheiden – oder für die Pille danach.
Man muss es wohl immer wieder sagen: Das sind keine Smarties. RT @rponline: Union+SPD streiten um die "Pille danach". http://t.co/gpenoL6t3g
— Jens Spahn (@jensspahn) January 13, 2014
Nein, man muss es nicht immer wieder sagen. Man muss nicht immer wieder Betroffene diskreditieren, indem man ihnen rundweg die Fähigkeit abspricht, diese Entscheidung zu treffen. Stattdessen sollte man anfangen, sich gerade in dieser so überaus wichtigen Debatte wie ein Erwachsener zu benehmen und Menschen mit gegenteiliger Meinung wie Erwachsene zu behandeln. Also ihnen nicht vorwerfen, sie würden einen Abbruch als Resetknopf benutzen wollen, auf den man einfach nur kurz draufpatscht und dann geht es wieder von vorne los. Sie vor allem nicht ungefragt mit „Weihnachtspost“
Danke für nichts, Bundesverband Lebensrecht: Zwischen Weihnachtspost eine Embryopuppe in der 10. Woche, mit der Bitte auf Frauen den Druck zur Abtreibung nicht durch Fehlinformationen oder Manipulation zur erhöhen. Einfach nur nein #prochoice #219a #bundestag pic.twitter.com/jrvpp3Qcc7
— Sibylle Steffan (@FrauSibylle) December 18, 2017
und ähnlichem zu belästigen. Und schon gar nicht Unwörter wie „Babycaust“ gegen Menschen anführen, die sich ihre beruflichen und privaten Entscheidungen diesbezüglich alles andere als leicht machen.
Das diskreditiert nämlich so ganz nebenbei auch die Argumente derjenigen, die sich sehr überlegt gegen Abtreibungen aussprechen. Denn diese Argumente gibt es ja und sie sind nicht einfach so vom Tisch zu wischen. Das tut auch niemand. Selbst in feministischen Diskursen wird darüber kritisch und strittig diskutiert. Vor dem Hintergrund religiöser oder inklusionsspezifischer Überlegungen wird der Sachverhalt durchaus unterschiedlich eingeschätzt. Die „Smarties-Feministin“, die sich mit diesen Fragen überhaupt nicht auseinandersetzt und „auf die Schnelle ihr Kind wegmachen lässt“, ist eine Erfindung sogenannter Lebensschützer. Wieder und wieder überfluten diese das Internet nicht nur mit widerlichen Fake-Briefen abgetriebener Kinder an ihre ach so selbstsüchtigen Mütter (das konnten wir so nicht stehen lassen), sondern sind sich selbst dafür nicht zu schade, falsche Erfahrungsberichte zu fabrizieren, in denen eine radikalfeministische Frau stolz von der Spätabtreibung ihres männlichen Fötus berichtet. Das sind keine Argumente, das ist Dreck, mit dem man Menschen bewirft, die in jedem Fall und von jeder Seite mehr Respekt verdient haben. Und deshalb ist es auch vollkommen richtig, wenn Kristina Hänel darauf hinweist, dass die verantwortlichen Politiker*innen sich doch bitte nicht mit solchen Positionen gemein und ihre Hausaufgaben machen sollten.
Es ist nie besser, in einer weniger aufgeklärten, desinformierteren Gesellschaft zu leben. „Wer in einer Ausnahmesituation ist, in der eine Abtreibung in Frage kommt, sollte gut informiert sein“ schreiben die beiden CDU/CSU Bundestagsabgeordneten auf ihrer Webseite. Genau darum geht es, genau das hat Kristina Hänel gemacht. Und genau das verhindert der Paragraf 219a, nach dem eine Ärztin für sachliche und seriöse Information verurteilt wurde. Deshalb folgt der Debatte, mischt euch ein, werdet laut, schreibt euren Bundestagsabgeordneten und merkt euch das Datum vor:
Am 22.02.2018 heißt es #wegmit219a!
Beitragsbildquelle: Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung