Das ist er also: Der ziemlich faule Kompromiss der Großen Koalition zum Paragrafen 219a: Mediziner*innen sollen in Zukunft sagen können, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Darüber hinaus sollen sie auf Angebote staatlicher Stellen verweisen dürfen, damit die Betroffenen sich dort informieren. Also Zweifellos stellt dies eine Verbesserung zu der bestehenden Situation dar, ist aber über diese beiden Punkte hinaus ein ziemlich schlechter Witz. Denn obwohl eine parlamentarische Mehrheit vorhanden wäre, weil auch die SPD ja „irgendwie im Grunde“ dafür ist, hat sich die GroKo in dieser Gewissensfrage zu Bündnistreue durchgewurschtelt. Aber eigentlich ging es um die komplette Streichung von §219a. Und zwar aus gutem Grund.
Aber fangen wir von vorne an:
Woher kommt der Paragraf 219a? Warum gibt es ihn und wie genau ist er mit dem (straffreien) Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen nach Paragraf 218 verknüpft? Warum ist Abtreibung so ein wichtiges Thema?
Vergangenheit
Die Frage wie mit der Möglichkeit eines Schwangerschaftsabbruchs umgegangen werden soll beschäftigt die Menschen schon sehr lange. Bereits in der Antike wurde dieses Thema ausführlich beschrieben und besprochen. Erste Erwähnungen finden sich in einem über 3500 Jahre alten altägyptischen Papyrus, der Angaben darüber macht, welche Mittel eingenommen oder eingeführt werden müssen, um einen Abbruch herbeizuführen. Auch in der griechisch-römischen Antike waren Schwangerschaftsabbrüche fester Bestandteil der Familienplanung. Platon und Aristoteles beispielsweise befürworteten Abtreibung unter Gesichtspunkten des Staates ausdrücklich. Und der Arzt Hippokrates beschreibt konkret ein dreistufiges Verfahren zum Abbruch: Mittel zum Einnehmen, Druck auf den Uterus, Belastung des Körpers. Ob der nach ihm benannte hippokratische Eid Schwangerschaftsabbrüchen tatsächlich im Weg steht, ist nach wie vor strittig. Zum einen weil in der Übersetzung zwar allgemein von „Mitteln“ gesprochen wird, die Arzt oder Ärztin zwecks Abbruch nicht verabreichen sollen, der Originaltext aber durchaus auf eine spezifische Praxis/ein spezielles Mittel hin gelesen werden kann. Zum anderen wird aufgrund der Quellenlage im Corpus Hippocraticum davon ausgegangen, dass Schwangerschaftsabbrüche grundsätzlich als Sache der Hebammen angesehen wurden. Auch in der römischen Gesellschaft war ein Abbruch möglich und wohl auch alltäglich. Allerdings galt er dort als Recht des Hausherren und nicht der Frau. Das ungeborene Kind wurde zu seinem Besitzstand gerechnet über den er nach Gutdünken bestimmen konnte.
In der Bibel wird Abtreibung jedoch allenfalls in Andeutungen erwähnt. Es fällt nicht ein einziger Satz, der diese Praxis ablehnt oder befürwortet (Und bevor hier gleich das „Du sollst nicht töten!“ Argument kommt: An anderen Stellen fordert Gott die Menschen immer wieder auf, ihre Mitmenschen zu töten). Im 2. Buch Mose wird erwähnt, dass ein Mann, der im Streit mit einem anderen Mann ausversehen eine schwangere Frau schubst, Strafe zahlen muss, falls diese dabei ihr Kind verliert. Das bewegt sich ähnlich wie in Rom auf dem Level von Sachbeschädigung. Darüber hinaus gibt es einige Stellen, die ausführen wann es für wen besser wäre, nicht geboren worden zu sein: Wem Gott versagt, sein Leben zu genießen, der hat es nicht besser als eine Fehlgeburt.
Im David zugeschriebenen Psalm 139 wird hingegen ausdrücklich darauf Bezug genommen, dass der Mensch auch im Mutterleib vom Moment der Entstehung an von Gott gesehen wird. Der Psalm drückt die ganze Widersprüchlichkeit zur „Heiligkeit des Lebens“ in der Bibel aus. Gerade schwelgt David noch in poetisches Bildern über die Größe Gottes und das Wunder seiner eigenen Existenz, da wünscht er sich im nächsten Vers schon, „dass DU alle tötest, die sich dir widersetzen“. Die Bibel hat keine eindeutige Position zu Abtreibung, man muss sie sich aus vagen Bezügen konstruieren – und dies geschieht zumeist je nachdem, welche Position man bereits zuvor eingenommen hat.
Die Position der katholischen Kirche scheint bekannt: Kirchenväter, Synoden, Konzile haben immer wieder die Heiligkeit des Lebens und das absolute Verbot eines Schwangerschaftsabbruchs so unnachgiebig formuliert und durchgesetzt, dass der gerne als reformfreudig bezeichnete gegenwärtige Papst Franziskus Abtreibung mit Auftragsmord gleichsetzt. Zumindest nehmen viele an, dass die katholische Position über die Jahrhunderte immer konsequent und konsistent war. Bis zum Jahr 1869 vertrat die Kirche jedoch offiziell die aristotelische Lehre der Sukzessivbeseelung, der zufolge männliche Föten nach 40 Tagen und weibliche Föten nach 90 Tagen beseelt werden (die 90 Tage hat man später auf 80 korrigiert, damit die Zahl dem mosaischen Verdikt von der Unreinheit der Frau nach der Entbindung von Jungen oder Mädchen entspricht). Dieser Lehre verdanken wir die heutige Fristenregelung von 3 Monaten. Die Kirche ging also lange davon aus, dass die Abtreibung eines unbeseelten Fötus keine Tötung darstellt, sondern dieser vielmehr schlicht ein Teil der Mutter ist (pars viscerum matris). Erst 1679 legte sich die Kirche auf die Simultanbeseelung fest und überführte diese Vorstellung 200 Jahre später in Kirchenrecht. Trotzdem ist die Sachlage alles andere als unstrittig. Einer der bedeutensten Theologen des 20. Jahrhunderts, Karl Rahner, hielt dazu fest: „Auch aus dogmatischen Definitionen der Kirche ist nicht zu entnehmen, dass es gegen den Glauben wäre, wenn man annähme, dass der Sprung in die Geist-Person erst im Lauf der Entwicklung des Embryo geschieht. Kein Theologe wird behaupten, den Nachweis führen zu können, daß Schwangerschaftsunterbrechung in jedem Fall ein Menschenmord ist.“
Was ein konkretes Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche betrifft, so existierte ein solches vor 1933 nicht. Dies geschah im Zuge einer allgemeinen Ausweitung des Abtreibungsverbots, die schon ab 1913 diskutiert wurde. Am 26.05.1933 wurden schließlich Nägel mit Köpfen gemacht: Die Nationalsozialisten wollten die arische Rasse vergrößern und dazu auch die Vorbereitung zu einem Abbruch unter Strafe stellen. Außerdem befürchteten sie, dass Frauen durch die Lektüre von entsprechenden Zeitungsannoncen erst auf die Idee für eine Abtreibung kommen würden. Der Paragraf 219 lautete:
„Wer zum Zwecke der Abtreibung Mittel, Gegenstände oder Verfahren öffentlich ankündigt oder anpreist oder solche Mittel oder Gegenstände an einem allgemein zugänglichen Orte ausstellt, wird mit Gefängnis bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Der flankierende Paragraf 220:
„Wer öffentlich seine eigenen oder fremde Dienste zur Vornahme oder Förderung von Abtreibungen anbietet, wird mit Gefängnis bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Allerdings wurde 219 mit Blick auf „ärztlich gebotene Unterbrechungen“ auch eingeschränkt. Diese Einschränkung wurde ab 1943 mit der Verordnung zum Schutz von Ehe, Familie und Mutterschaft fallengelassen:
Fazit: Schwangerschaftsabbrüche sind schon seit Jahrtausenden Bestandteil menschlicher Gesellschaften. Die diesen Kulturkreis dominierende Religion gibt nur vor, dazu immer schon eine eindeutige Position gehabt zu haben. Das sogenannte Werbeverbot für Abtreibung entspricht dem seit 1933 ungebrochenen Wunsch, Abbrüche als Unrecht zu markieren und mit Strafe zu bewehren.
Gegenwart
So viel zur Geschichte, nun zur Gegenwart:
Das Recht auf umfassende Information erhalten Betroffene nur, wenn §219a fällt. Information endet nämlich nicht mit“ Arzt X, Ärztin Y nimmt das da und dort fort“, sondern geht viel weiter:
Welche Methoden zum Schwangerschaftsabbruch gibt es?
Welche Formen der Narkose?
Was kostet das Ganze? Besteht die Möglichkeit, die Kosten erstatten zu können?
Wer darf mich zu diesem Eingriff begleiten? Wie lange dauert er?
Gibt es Optionen auf Nachsorgebetreuung? Kann ich mich krankschreiben lassen?
usw.
Es gibt so viele relevante Fragen wie es Betroffene gibt. Darüber hinaus geht es bei der Streichung auch um Rechtssicherheit für Mediziner*innen. Denn nicht nur der Fall von Kristina Hänel zeigt, dass zwei selbsternannte Lebensschützer nicht davor zurückschrecken, Ärztinnen und Ärzte anzuzeigen, weil sie auf ihren Webseiten über Schwangerschaftsabbrüche informieren. Einer von ihnen bezeichnet das als „halt so sein Hobby“, hat in den vergangenen 3 Jahren um die 7o Anzeigen erstattet und hält Frauen in dieser Sache für voreingenommen, sich als Mann aber für objektiv. Mittlerweile erhöht er diese Zahl auch um Anzeigen gegen Menschen, die seinen Namen nennen, weil er seinem „Hobby“ gerne auch weiterhin anonym nachgehen möchte. Das Ganze wirkt wie eine alberne Schmierenkomödie, über die man nicht lachen kann, weil sie bitterer ernst und an Absurdität kaum zu überbieten ist. Gerade diejenigen, die Schwangerschaftsabbrüche ablehnen und deshalb befürworten müssten, dass sich Betroffene genauestens über die Tragweite des Eingriffs zu informieren, mauern am meisten und verdunkeln das Themenfeld, damit bloß niemand weiß, worum genau es geht.
https://twitter.com/pinkstinksde/status/1073170224197840896
Ganz vorne mit dabei natürlich Gesundheitsminister Jens Spahn. Der feine Herr „Frauen ist ja zuzutrauen, dass sie die Pille danach wie Smarties schlucken“
Man muss es wohl immer wieder sagen: Das sind keine Smarties. RT @rponline: Union+SPD streiten um die "Pille danach". http://t.co/gpenoL6t3g
— Jens Spahn (@jensspahn) January 13, 2014
verspricht im Zuge des Kompromisses, dass „die Bundesregierung genau definieren werde, welche Informationen der Arzt geben darf“. Mit anderen Worten: Bloß nicht zu viel Wissen an Betroffene geben, bloß nicht umfassend informieren. Nachher treffen mündige Frauen noch fundierte Entscheidungen. Niemand sollte sich darüber hinwegtäuschen: Es ging nie um Werbung sondern immer nur um Bevormundung. Werbung für Schwangerschaftsabbrüche findet nicht statt. Man kann gar nicht deutlich genug sagen, wie weit wir davon entfernt sind.
https://www.youtube.com/watch?v=Q2QlTLcamMw
Und man kann die widerliche und frauenverachtende Unterstellung, Betroffene würden im Falle einer Streichung von §219a „Lifestyle-Abtreibungen“ vornehmen lassen, nicht lächerlich genug machen.
Der Mann und ich haben momentan ganz viel Sex, weil er mir zu Weihnachten einen Schwangerschaftsabbruch schenkt. Sooo cute von ihm, wollte das schon immer mal ausprobieren 😍#219a
— Träsh King #BlackLivesMatter (@CaptainKuschel) December 11, 2018
Mit diesem Kompromiss bleibt Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft ein Tatbestand des deutschen Strafrechts – und zwar als eine Straftat gegen das Leben (unter anderem zusammen mit Mord und Totschlag).
Mit diesem Kompromiss gilt weiterhin als strafbar, „wegen seines Vermögensvorteils“ über Schwangerschaftsabbrüche zu informieren. Also mit anderen Worten, wer auf Frage nach den Kosten des Eingriffs eine genaue Antwort gibt.
Mit diesem Kompromiss wird weiterhin so getan als würden Aufklärung und Information aus Betroffenen tatsächlich naive Abtreibungsfans machen, die lieber mal zwei Abbrüche vornehmen lassen, weil doppelt besser hält. Dabei wäre Aufklärung wirklich nötig. Zum Beispiel bei den Befürworter*innen von §219a, die Studien über die psychologischen Folgen von Abbrüchen fordern. Diese Studien gibt es längst. Sie widerlegen eindeutig den Mythos, dass Schwangerschaftsabbrüche psychische Probleme verursachen. Probleme entstehen vielmehr durch die mit Abbrüchen einhergehende gesellschaftliche Stigmatisierung und fehlende Unterstützung.
Alles spricht dafür: Paragraf 219a muss gestrichen werden. Und falls es wirklich nach Lektüre dieses Textes nicht klar sein sollte: Paragraf 218 auch.
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Quelle Beitragsbild: Marco Verch, flickr.